Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte
AZKoV§ 16 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft. Abweichend von Satz 1 treten der erste und zweite Abschnitt mit Wirkung vom 1. September 1999 und § 7 mit Wirkung vom 1. September 2000 in Kraft.