Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte

AZKoV

§ 14 Wartezeit

Stand: 25.08.2026

Bayern

Während der unmittelbar auf die Ansparphase folgenden drei Schuljahre erteilen die Lehrkräfte Unterricht gemäß ihrer unabhängig vom verpflichtenden Arbeitszeitkonto bestehenden Unterrichtsverpflichtung (Wartezeit). Die Wartezeit verlängert sich – abweichend von § 3 – für Lehrkräfte mit vorzeitig beendeter Ansparphase nach § 13 Abs. 3 Satz 3.

§ 13 § 15