Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte
AZKoV§ 1 Regelungszweck
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung regelt die zur Bewältigung eines länger andauernden, aber vorübergehenden Personalbedarfs im Schulbereich erforderliche ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (verpflichtendes Arbeitszeitkonto) für beamtete Lehrkräfte im Dienst des Freistaates Bayern.