Gesetze / Landesrecht Bayern / AVfV · GVBl S. 48, BayRS 2038-3-1-2-F
Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn
21 Normen · Ausgangsfassung vom 08.02.2000 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Zweck der Auswahlverfahren
- § 3 Durchführung und Bekanntmachung der Auswahlverfahren
- § 4 Prüfungsausschüsse und Aufgabenerstellung für die Auswahlprüfungen
- § 5 Zulassung zu den Auswahlverfahren
- § 6 Anwendung der Allgemeinen Prüfungsordnung
- § 7 Gestaltung der Auswahlverfahren
- § 8 Nachweis der Schulnoten
- § 9 Bewertung der Auswahlprüfungen
- § 10 Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens
- § 11 Versäumnis
- § 12 Nichtbestehen des Auswahlverfahrens
- § 13 Rangliste und Zuweisung, Prüfungszeugnis
- § 14 Wiederholungsmöglichkeit, Geltungsdauer
- § 15 Einstellung in den Vorbereitungsdienst
- § 16 Schulische Leistungen
- § 17 Gegenstand der Auswahlprüfung
- § 18 Schulische Leistungen
- § 19 Gegenstand der Auswahlprüfung
- § 20 Archivwesen, Bibliothekswesen
- § 21 In-Kraft-Treten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
04.06.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch § 1 Abs. 19 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.