Gesetze / Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte
ALG§ 27b Vorzeitige Altersrente und Hinzuverdienst
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/27b?asof=2020-07-04#abs-1 (1) Trifft eine vorzeitige Altersrente bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze mit Einkommen zusammen, findet § 27a mit Ausnahme des § 96a Absatz 3 und 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch mit der Maßgabe Anwendung, dass an die Stelle der dort genannten Hinzuverdienstgrenzen die Hinzuverdienstgrenzen nach Absatz 2 treten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ALG/27b?asof=2020-07-04#abs-2 (2) Die Hinzuverdienstgrenze beträgt
Änderungsverlauf
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20.12.2022 Ausfertigung
§ 27b aufgehoben durch Artikel 12 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I 2759)
BGBl. 2022 I S. 2759
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28.06.2022 Ausfertigung
§ 27b geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (BGBl. I 969)
BGBl. 2022 I S. 969
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12.06.2020 Ausfertigung
§ 27b eingefügt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 12. Juni 2020 (BGBl. I 1248)
BGBl. 2020 I S. 1248
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18.12.2018 Ausfertigung
§ 27b geändert durch Artikel 4a des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I 2651)
BGBl. 2018 I S. 2651
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.