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Artikel 13 · BT-Drs. 19/17586 · S. 123

Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)

Zu Artikel 13 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz.

Zu Nummer 2
§ 10

Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe bb
Mit der Änderung soll ebenso wie in der gesetzlichen Rentenversicherung die Möglichkeit eröffnet werden, Rei-
sekosten, die im Zusammenhang mit Leistungen zur Teilhabe (§ 7) übernommen werden, pauschaliert zu bewil-
ligen.
Mit dem Flexirentengesetz wurden Präventionsleistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit der Versicherten
auch in der Alterssicherung der Landwirte eingeführt. Um dem Informationsbedürfnis von Versicherten, Leis-
tungserbringern, Ärztinnen und Ärzten und allen weiteren Beteiligten Rechnung zu tragen, ist es notwendig, die
gesetzlichen Vorgaben zu konkretisieren und die Zugangsvoraussetzungen, Ziele und Leistungsinhalte zu veröf-
fentlichen. Bis zur Errichtung des Bundesträgers bestand für den früheren LSV-Spitzenverband die Möglichkeit,
für die landwirtschaftlichen Alterskassen Richtlinien über die Durchführung von Leistungen zur medizinischen
Rehabilitation zu erlassen und zu veröffentlichen. Mit der Errichtung eines bundesweiten Trägers ist die Notwen-
digkeit zum Erlass gemeinsamer Richtlinien wie bei der Deutschen Rentenversicherung Bund weggefallen. Mit
der nun erfolgenden Präzisierung des satzungsrechtlichen Gestaltungsauftrags für Leistungen zur Prävention soll
klargestellt werden, dass die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau entsprechend § 14
Absatz 2 SGB VI insbesondere die Ziele, die persönlichen Voraussetzungen sowie Art und Umfang der medizi-
nischen Leistungen in der Satzung näher regeln und ausführen soll. Dies gilt auch für Leistungen zur Kinderreha-
bilitation entsprechend § 1

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.061 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 437.357–442.418 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP