Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 12 · BT-Drs. 20/3900 · S. 110
Zu Artikel 12 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte)
Zu Artikel 12 (Änderung des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 (§ 23) Für die Ermittlung des Abschlagsminderungszeitraumes einer früheren Rente ist der jeweilige Hinzuverdienst festzustellen. Steht das zu berücksichtigende Einkommen noch nicht abschließend fest, wird es geschätzt. Für eine in diesen Fällen gegebenenfalls später notwendig werdende Korrektur oder Aufhebung ergangener Bescheide bedarf es einer gesonderten Rechtsgrundlage. Diese wird orientiert an § 34 Absatz 3c und 3f SGB VI hiermit geschaffen (siehe auch Nummer 4 Buchstabe a (§ 27a)). Zu Nummer 3 (§ 24) Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Bereinigung. Eine Beitragszahlung auf Grund einer Vereinbarung nach § 6 VersAusglG durch den ausgleichsverpflichteten Ehegatten zur Begründung oder Erhöhung des Anrechts des aus- gleichsberechtigten Ehegatten entsprechend dem § 187 Absatz 1 Nummer 2 Absatz 2 Buchstabe b SGB VI ist in der Alterssicherung der Landwirte nicht vorgesehen. Daher ist auch eine Regelung zur Umrechnung der Beiträge in eine Steigerungszahl entbehrlich. Zu Buchstabe b Mit Artikel 9 Nummer 3 Buchstabe c des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (vgl. BT-Drs. 16/10144 vom 20. August 2008, S. 25 und S. 107) wurde der bis zum 31. August 2009 geltende Absatz 3 von § 24 ALG mit der Begründung aufgehoben, dass die Regelung entbehrlich sei, da nach dem neuen Versorgungs- ausgleichsrecht ausschließlich intern geteilt wird und hierbei eine Umrechnung in eine Steigerungszahl nicht mehr erforderlich ist. Dies war aber nicht sachgerecht. Die Umrechnung ist noch für alle Versorgungsausgleichsent- scheidungen, die nach dem bis zum 31. August 2009 geltenden Versorgungsaus
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.048 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 20/3900, 20. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 392.534–396.582 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b28cb42c5399db0e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP