Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 18c (weggefallen)
Stand: 31.07.2026
Für § 18c AEG 1994 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 46 Entscheidungen zu § 18c AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 06.11.2025 – 1 E 12/22.P
- BVerwG, 09.11.2017 – 3 A 4/15Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth NordZitiert von 94
- BVerwG, 09.11.2017 – 3 A 3/15Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth NordZitiert von 10
- BVerwG, 09.11.2017 – 3 A 2/15Ausbaustrecke Nürnberg - Ebensfeld, Planfeststellungsabschnitt Fürth NordZitiert von 32
- OVG Hamburg, 03.11.2025 – 1 E 3/24.PZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2025 – 5 S 385/25Zitiert von 3
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 30.07.2025 – 8 A 24.40037, 8 A 24.40038, 8 A 24.40039, 8 A 24.40040, 8 A 24.40041, 8 A 24.40042, 8 A 24.40043, 8
- VG Stuttgart, 13.02.2025 – 8 K 6924/23Zitiert von 2
- VG Köln, 17.12.2024 – 2 K 3607/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18c AEG 1994 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 18c geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409)
BGBl. 2023 I Nr. 409
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03.12.2020 Ausfertigung
§ 18c eingefügt und neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2020 (BGBl. I 2694)
BGBl. 2020 I S. 2694
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31.05.2013 Ausfertigung
§ 18c Nr. 4 aufgehoben durch Artikel 8 des Gesetzes vom 31. Mai 2013 (BGBl. I 1388)
BGBl. 2013 I S. 1388
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