Gesetze / Bundesschienenwegeausbaugesetz
BSWAG§ 1 Ausbau des Schienenwegenetzes des Bundes
Stand: 31.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BSWAG/1#abs-1 (1) Das Schienenwegenetz der Eisenbahnen des Bundes wird nach dem Bedarfsplan für die Bundesschienenwege ausgebaut, der diesem Gesetz als Anlage beigefügt ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BSWAG/1#abs-2 (2) Die Feststellung des Bedarfs im Bedarfsplan ist für die Planfeststellung nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes verbindlich.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BSWAG/1#abs-3 (3) Der Ausbau, Neubau und Ersatzneubau von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dies gilt insbesondere für den Bau oder die Änderung eines Bundesschienenweges, der fest disponiert ist oder für den der Bedarfsplan einen Vordringlichen Bedarf feststellt sowie für folgende Vorhaben und Maßnahmen in Bezug auf die Bundesschienenwege:
Wird zitiert von 34 Entscheidungen zu § 1 BSWAG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 15.10.2020 – 7 A 9/19Planfeststellung für Ausbaustrecke Oldenburg-Wilhelmshaven (PFA 1)Zitiert von 53
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 14/20Zitiert von 7
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 13/20Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss Neubau S-Bahnlinie S4 in Hamburg (PFA 1)Zitiert von 46
- BVerwG, 15.10.2020 – 7 A 10/19Eisenbahnfachplanung: Auslegung von Verkehrsprognose und Vorbelastung; Alternativenprüfung bei Ausbauvorhaben im Bedarfsplan nach § 1 Abs. 2 BSWAG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 22
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 17/20Eisenbahnfachplanung: Erfolglose Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) Hamburg - Bad Oldesloe Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 14
- BVerwG, 05.10.2021 – 7 A 16/20Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 24.07.2026 – 7 VR 2.26Eisenbahnrecht: Antragsbefugnis eines Landes zur Rüge der baulichen Ausgestaltung einer als notwendige Folgemaßnahme festgesetzten Straßenüberführung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 29.04.2026 – 7 VR 1.26Eilrechtsschutz gegen einen Eisenbahn-Planfeststellungsbeschluss wegen der Verpflichtung zur Umverlegung von Fernwärmeleitungen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 10.06.2025 – 5 S 385/25Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BSWAG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.12.2023 Ausfertigung
§ 1 eingefügt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409)
BGBl. 2023 I Nr. 409
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.