Gesetze / Allgemeines Eisenbahngesetz
AEG 1994§ 39 (weggefallen)
Stand: 31.07.2026
Für § 39 AEG 1994 liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 39 AEG 1994 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.11.2022 – 7 A 9/21Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - StrullendorfZitiert von 20
- OVG NRW, 27.06.2014 – 16 D 31/13.AKZitiert von 6
- BVerwG, 07.09.2023 – 7 A 8/21Planfeststellung für VDE 8.1 Planfeststellungsabschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - StrullendorfZitiert von 2
- BVerwG, 16.10.2014 – 7 VR 2.14Zitiert von 15
- BVerwG, 16.07.2008 – 9 A 21.08Zitiert von 19
- BVerwG, 28.03.2007 – 9 A 16.06
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 39 AEG 1994 zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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26.07.2023 Ausfertigung
§ 39 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. I Nr. 205)
BGBl. 2023 I Nr. 205
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09.12.2006 Ausfertigung
§ 39 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I 2833; 2007 I 691)
BGBl. 2006 I S. 2833
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.