Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 17/9666 · S. 24
Zu Artikel 8 (Änderung des Allgemeinen Eisen-
Zu Artikel 8 (Änderung des Allgemeinen Eisen- bahngesetzes) Zu Nummer 1 (§ 18a Anhörungsverfahren) Die in § 18a Nummer 1 bis 7 des Allgemeinen Eisennbahn- gesetzes (AEG) durch das Infrastrukturplanungsbeschleuni- gungsgesetz eingeführten Maßgabevorschriften zum Anhö- rungsverfahren werden zum größten Teil in das VwVfG übernommen und insoweit aufgehoben. Zu Buchstabe a Zu Nummer 1 Die Vorschrift wird aufgehoben, weil mit der Änderung von § 73 Absatz 2 und 8 VwVfG nunmehr in den §§ 63 ff. und 72 ff. VwVfG einheitlich die Formulierung „voraussichtlich auswirken wird“ verwandt wird. Zu Nummer 2 Die Vorschrift regelt die Benachrichtigung von anerkannten Umweltschutzvereinigungen von der Planauslegung. Mit der weitgehenden verfahrensrechtliche Gleichstellung der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfsbefugnis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen in § 73 VwVfG ist die Vorschrift entbehrlich und wird aufgehoben. Zu Nummer 3 Die Vorschrift regelt die weitere Beteiligung der Vereini- gungen im Verfahren, die Präklusion verspätet abgegebener Stellungnahmen und die Beteiligung im Erörterungstermin. Nach der weitgehenden verfahrensrechtlichen Gleichstel- lung der durch staatliche Anerkennung mit Rechtsbehelfs- befugnis ausgestatteten Vereinigungen mit den Betroffenen und Übernahme der Regelung § 73 VwVfG ist die Vor- schrift entbehrlich und wird aufgehoben. Zu Nummer 4 Die Vorschrift sieht eine Benachrichtigung nicht ortsansäs- siger Betroffener nur vor, wenn diese der Behörde bekannt sind. Um das Verfahren zu beschleunigen, soll die Behörde nicht verpflichtet sein, Aufenthalt und Person zu ermitteln. Die Regelung galt ursprünglich beschränkt auf die neuen Bundesländer und wurde geschaffen, weil die Ermittlung nicht ortsansässiger Betroffener in der damaligen beso
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.980 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/9666, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 96.211–103.191 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.19) +D1D2D3 · Prüfwert 457c598a43c7742f….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP