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BGH Entscheidung vom 03.07.1956 – 1 StR 98/56

1. Strafsenat

StrafrechtBundVolltext

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In Namen.des Volkes In der Strafsache gegen 1. den Textilkaufmann Gerhard T, EN 3.5 an. geboren am GER in St ini: Kreis T T On, bei BEE, zur Zeit in Untersuchungskaft

2, die Geschäftsführerin Gertrud u — gebor ene CHE, zus Ve; zehoren ar A (7 u»

- 8

wegen betrügerischen Bankrotts ucdo

4 3

. +

. O0 0° 0] (0)

hat der 1. Strafsenat des Bundesgeri chtshofs auf die handlung vom 3. Juli 1956 in der Sitzung vom u Juli

an der teilgenommen haben: . Ps

Bundesrichter Dr ‚Deetz sls Vorsitzender,

Bundesrichter Mant ei. Büundesrichter Mar tir Bundesrichter Dr.Hü bner sr Bundesrichter Dr. Hengsberger ae

al s beisi Tzende Richter, en. desanwalt Dr RU) 2 u nn als Vertreter der Bundes onwaltschaft, £

iltsarbeiter im mittleren Justizdienst EEE und Justizangestellter Weiß... ee, 3.8 Urkundsbeamte, der Geschäf tastelle, .

für Recht erkannts Br

Auf die Revisionen. ‚der Angeklagten Ge hard und

Gertrud MO wird das Urteil des. Landgerichts

Memmingen vom 15. Juli 1955, soweit die Aneeklas- .. ten verur teilt sind, mit den Feststellungen auf-

gehoben; jedoch bleibt der. Schüläspruch egen Gerhard TEE in. Falle Nötigung Te

(E III des. Urteils) ‚aufrechterhaltens insoweit

wird ‚die Revi szon ‚dieses. ‚Angeklagten verworfene

ei,

EINEN,

Im Umfang.der Aufhebung wird äie Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über’ die

smittel, zurückverwiesen und zwar

Kosten der Recht

» = + Anstiftwung EEE u x

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ai en nk).

4A

wands 'nach 8 240 Abs n Tateinheib. mit, Vergeh

Tateinheit mit n yu zehn Menaten Gefängnis.

ist auf die

sung der ze

wec ck ausgest bei der Bayeris

Ar Hat Zerner, auf. Anweisung des Angeklagten Tin- . Sionte Rec cha Aungeni, im \ Betirage, von rund 60% 000 DM in die

an bestim-

der Me ten von i rund 130, on au u dürch weit jere (UA 17,20).

ge i in Höhe‘ von 261.150 DM ei Staatsbank zum glei

des Angeklagte vom Tardgerich ligung an dem‘ dem Anger

ditbetrug gegenüber de eeeslanien — Zentral an

van verdächtig „ Die Ausführungen, m mit denen das üirdigkeit ‚des Zeugen, bejaht,

re oo. Landgericht die lei

lassen eher erscheinen, ob das. Landgericht

: (mo). Zeuge habe,

zeichni

„ob auch

Tedenfal Is

die Akten des ı Staatsbank

"a nu

Angeklagten gegenüber der Staats

bb) Miehteinhaltung® einer vor der Haupiverneh: handlung au® Beweisamtrag des Verteidigers "won dem Vorsitzenden.der Strafkammer BR ergangenen Verfügung;, wonach die zu beweisenden Tatsachen-als wahr unterstellt Werden können (vgl hierzu BGHSt 1 54) oder. für die Entscheidung ohne Bedeutung sind,

se) Mehtaurklär ung der. Vorgänge bei Ühernahne u ‚durch‘ die Erwerber Do Fra,

rLetz ung der Aufeläeungspflicht m Sinne: der Revisionshbag ne vom.‘ ‚Novenber a 20) ” En

Erfolg gehabt hätten, Der Beschwerdeführer wird in der neven Hauptverhandlung Gelegenheit hanen, gegeben:

weitere Beweisamtr ge : stellen.

Die Strafkammer sieht den fc sh

er ©

nk in ‚drei Tat _

ständen. ‚verwirklichts Re Fe

a) Vorlage von "faulen"Wechseln eur ‚äie WITE über rund 410. ‚000 DM zum Diskont- zwecks

Herabärückung des: ‚Schuläsaldos. der ic nk zum Ihe Dezember 951

a

bei ‚der ‚Staatsbs

ei

a

ae

vers Buschung nieht bestehender. Forderungen ns E | n. Ho he von 60. ‚000 DM mit gem Ziele weiterer Treat wertiligung e I Er: en

er von 500; 000 am auf. ‚650. „000. Du im: aruehr, 1952 (mi 198 DR

nenfelils

nigesetaten Bere des

fung ergibt rec htliche.

äßt sich, a such unter Heranzie-

"Banz ellgemeiti hung der ‚Fe eststellungen,. die das Landgericht bei Erörterung. der wirtschaftlichen Entwieklun ng ‚der I u (TA 11-14) getroffen hat, aus dem Urtei 1 kein klares, Gesemtbilda über Entstehung, Verlauf und Ex "folg der Kre sdit-

beziehungen gewinnen; ‚die. zwischen I Ve und Sta atskank bestanden haben. Infolgedessen ist auch eine “eindeutige Beurteilung. des Verhaltens des Angeklagten und der Auswirkungen. des: Verhaltens, insbesondere der Frage

des von ihm 'schuldha. + verursachten ‚Schadens

‚das Revisionagericht nicht möglich.

1 .

Besondere Unklarheiten bestehen im. Falle = ‚I des ; Urteils (oben zu a) Hier war ‚der, Kredit, obgleich

erst in Höhe, ‚von.

ei) 500.000 2 Din,

nenspruohhehne nach Gewiß kann in

4198 000. DM pewilligt, bereits is

haben‘ könnte von. den. Wechseln, nach

‚und obgleich

bereits abredswidriger mehrfacher Prolongation, ein Restbetrag von 34. 000. DM überhaupt nicht ei ingelöst wurde (Un. 16) - wäh hrend u u über ‚Binlösungstermin

und Güte get täuscht worden sein soll-e 2. B: also, | obgleich mindestens Direktor Era als Leit " der Filiale ‚Ke 5 aus der Aufde kung eines Teils der vn Täuschungen" keine

den wahren. Sachverhalt keinte,

Folgerunge n gezogen: Mit ‚den sich hieraus ergebenden

nicht, auseinander.

agen setzt sich ‚das Lendgericht

Auch die Begründung, mit. der der Tatrichter die

Wechsel als"

x

faul" bezeichnet, ‚ist nicht, Unbedenklich, ‚ihnen eine, F Forderung. der Von aie. STe von rund 00.000 DM zugrunde lag. (UA (TA 44) die Gründung der WSTE als eine falls nicht nachweisbar pflichtwiärige geschäftliche Maßnahme ‚des Angeklagten behandelt. Der Angeklagte

daß die. der WSTG.

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av) fan { OF

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419). und. das. Urteil an

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rer Stelle n-

2

könnte der Meinung gewesen sein,

von

.e) gen, abge-

sehen‘ von en: gemein ‚Gesagten, ZU

der ü ten Warenbestände ‚verkäuflich rn ale ch mit diesem Be denken ‚chend : aus-

sich em 24. November i 918. Sie war: noch : nicht Begen-Anklage ‘vom 17. Juli 1953 (TIL 759).

und demnach ” au hnicht ‚des ‚die Voruntersuchung anordnenden Beschlusses ‘der Strafkammer vom. a lor mer | 233", (IV. 913), ; selbst, wenn. diese sich "auf säntliche pr zeßentscheidende Fragen erstrecken" sollte; denn die Anordnung der Voruntersuchung mußte, sich im. Rahmen

der erhobenen Anklage haltenz diese ‚erfaßte- ‚aber nur

den Betrug zu ‚Lasten der Staa tebank und die } Konkurs-

stand der erste

straftaten des. Angeklagten; mit beiden hat der I Fall nr \ Kartmann nichts zu: tun. Folgerichtig bildete. "dieser . Betrugsfall den. Gegenstand. ‚einer Nachtragsanklage | n

vom 26. Februar 1954 (V 1551) und eines daraufhin ergan-

genen Breängungsbeschlusses De ee es

vom selben Tag eilv 155 9); Damals war aber gi Le Strafver-.

Ä verjährt er 67 Abs 2 StGB). Die Strar-

Zu. prüfen haben; ob nicht, in ‚der

folgun 8 bereit “ kammer wird a

2usanneng Di ) 3 une A waren die laufende

Hinweisen keinen

. ein Siche- | ‚sechs, Webstühle an die 3 taatsbankg; ur ni N ) oder des. u

Sungrübereienung ae

gentum der

ie Webstühle ‚seien nicht

. Angekla gten gewesen; dies habe der "Angeklagte .ge-

wußstg ei ohwohl. habe er über die Wenstühle wie ein Bigentün ;

Be

Ni Rn Angehlaste a1e Ro gehabt a ga smirk-

saR das E igentun'en den. Webstühlen. auf “die Staatsbank zUu- ibertragen,. so daß er also. die durch s 953 BER. g8- regelt ve ; Rechtslage. nieht übers: schaute.

Es hedarf keines Tingehens auf die, imrollständi ge und d aher. unzulässige Aufklärungsrüge des Beschwerdeführers,; da äie- Sachrüge äurchgreifte Die ‚Peststeilun-

angefochtenen Urteil reichen für eine Verurteiatbestandes

un

Das ‚Banägericht. 1aBt die Frage offen, wer Eigen

imer- der Webstühle zur. Zeit der Sicherungstibereiguung

Bar ee ger Möglichkeit, aus ‚ daß die Firma

Her gett erst nach diesem Zeitpunkt die Webstühle an die

Erbengemeinso chaft. bezahlt und damit, das Eigent Abi erwor-E L ‚die Wenstühle seien von der

ung ai eser. > Webstühle (und sechs

cp ei der- Berg

werterer , der Firma ii u z gefallener ‚aus ‚dem Trümmergr cundstück, wie sie: der Hetrichter eststellt

so genügte für die Bejahung des Merkmals der vorsätz- ‚Tichen rechtawigrigen Zueignung in Sinne des Ss ei

u umsomehr, als, er -—. im \ Gegensatz zur Ansi cht des Landgerichts - durch die Sicherungsübereignung

oht ohrie weiteres "endgültig" über die "Webstünle ver Zuge Zwar kann, ebenso wie in der Verpfändung einer renden Sache (vgl Rest 26, 230, 231 £85 65, 214), auch in deren sicherungshalber erfolgten. Übereign Yung (vgl BEHSt 19. 262, 264) ‚eine Zueignung. im Sinne des 2.0. N 246 SIEB liegen, doch ist: entscheidend. hierfür ‚ob Rn der will le ‚des Täters auf ‚endgültige ‚Zueignung. oder u auf hloßen unerlaubten. Gehrauch der sicherungsübereigneten $ Sache gerichtet war "(vel RG und BGH as0, ferner

156 Ds Das ‚hat das Landge-

up

aber auch RGSt 66, richt nicht geprü

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der Zustimmung, des Eigentümers

Im Hindi ick. dara auf, daß aje Ta tzeit im Fall Ze vor ‚dem 15, "September BE 1949, 6 dem $ti cht tag des Straffreihei itsgesetzes 1949 liegt, wird derauf hinge-

wiesen, daß die, Frage einer etwaigen Amnestie auf

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+ 1

‚Grund § 5 dieses Gesetzes ‚nur unter Mitber ücksich

sung des Falles Ze geprüft wer rden kann, der ebenalls vor dem 150 September. 1949 begangen got, und

zur Zeit der Übereignung. ‚ger sechs. Vers tünle noch

nieht-x verjährt, ware.

a) Versuchte, Untersch Tagung. (F all Firma Ti) und “ i ei, . r Zee

») vollendete Unterschlagun: 2 (Fall Kollen:

Tre) Minsichtlich 1802,9. kg Wollgarn, das der Staatsbank übereignet war (E II 3a,

(va 25, 2,28; 29). Auch hier ‚hat: das Lenägericht entgegen dem Eröfrf-

nungsb veschluß nicht: versuchten bezw.‘ vol lendeten Betrug. zu Last ten der: Firma Fi und der Koi barıic

3

ige: hominen, da: ‚der ngeklagt ve „sie Garne zech tswi ırksam ere jenen wollte N

Gegen ‚die Te ‚ur teilung wegen‘ Versuchter bezw: vollend deter Un terschlagung bestehen, ebenso, wie im Fall Geh, Bedenken in der Richtung, ob der Anger klagte eine endgülti ige. Zuei gnung oder nur einen vorü cergehensen Gebrauch anstreb te. und. gegebenen? alls mit chnen. konnte. Da die

Übereignung ‚des Wollgarns. in beiden Fällen. zur Siche-

rung in Aussicht ‚stehender Lieferungen erfolgen soll te,

‚die nicht nur. neue Wer- te. der Ne zuführten, sondern

au ch i ihr er. ‚Natur. nach ‚eine‘ ledigli ch vorübergehende Fe

tle egung des Wollgaras (namli ch bis zur, Bezehl ung der er iefer gen) ! mit si ch bracht en, war diese Prüfung

erforderlich. Dabei. ‚kann es für. die Brorschung der Willensrichtung des Angeklagten von Bedeutung sein, daß die Staatsbaik, nachden sie von der doppe €

eherungslibereigunng erfahren hatte,.. diese n

genehmigte (DA 26), wa REN sich. allein die: wiederholte Sicherüngsiibe weignung en ‘d dings nicht rechtfertigen konnte

Bimerkt sei, dad ı die aus Fr 933 BB sieh ergebe Unwirksamkeit der, ‚doppelten Ünereignung. nichts an.der

möglichen Wertung des Übereignungsversuchs als Beten handlung im ee Ey 246 StGB ändert nsst 6i 15. BE

Die Verfehrensrüge ‚des Verstoßes gegen § 60 Nr 3; StPO ‚greift nicht durchs Sie ist ıediglich. damit begrün-, "det, daß de 2 Zeuge sich der Fälschung, der Wollbestands- “ ver zeichnisse. schuldig gemacht} habe, Damit, steht eber

aan Zusa aumsnnare. Insoweit hatı te. ru ni chi

ls 'Bete iligter im Sinne. des. § 60° Nr 3 StPO; "sondern | "nur als Verletzter im Sime des. g 61 Nr.2 StPO zu gel-:. § 64 Nr 2 St# PO. ist. aber. nicht

veng ‚ein Verstoß gegen

„vorgetragen.

B denken keinen. en nd. die Bevin

Er war. ‚dans

Anlaß. E

‚sion .de

Dagegen konnte der, Strafausspruch mit Rücksicht

e Aufhebung des Urteilgi im Übrigen keinen Bestand

auf äi

haben, da die Möglichkeit gegeben i ist, daß das Straf-

maß dur ch die aufgehobenen. Teile des Urteils beeinflußt FREE I BT, . eigen

en und. Untreue zu, Tasten de

er und der Toy (Mr, 214

Rn: .:

2 "Auch. hier können die Verfahrensrügen. im einzelnen unerörtert bleiben, da die Sachrüge, ‚durchgre eilte Es ‚sei aber kurz. hingewiesen. auf die R ügen der mangelnden

Aufklä Erung in der ‚Richtung, wie sich die Entnah men des Angeklag ste a’zu seinen Gewinnansprüchen. verhielten, und ob seine Pr ivatentnahmen. aus, ‚steuerlichen. Gründen ZU-

für. sie, Umbuchung vor-

nächst auße Srhalb & r ‚Bücher gesshenen Lie sten feotgehatten wurdene

Rnnlich 182 i dem 8: rh , aus dem ein Bezu lasten der Staatsbank hergelei-

tevisionsgericht auch | ‚dei den dem! Ange

Lanägericht noch nicht beanstandet. Da äie Bo am 44. März 1947 und somit vor der Memm (25 Septenber 1947 T): gegründet war, kenn. es sich insowei it nur um die Ward (7. | September 1951 ) mit "Zweigniederlassung. NStoffpelette" (1 9. September 1951) und ‚die Tem (' 190 Septenber 1951) handeln. Beide. Gründung en bezei ichnet die Strafkammer (DA. 28,.44 bei Tem. übri gens im Widers; ruch zu UA 59) für vertreiber und nicht pflichtolg gten "vornehmlich ı ‚der Erweiterung der

ER.

widrig; ‚sie ‚erf

Kreai tbasi s und « ungsmöglichkeit ben ‚des

Gesamtür nternehmens- wegen" (UN 32), also nicht. ohn weiteres aus der Absi ht Vermögenswerte. der cum gorthi n zu. werschi eben Zugrift der Häubiger

zu entzi enen. |

Ba

abgenommen . wurde, direkt, en den Verbrauch nn verkaufen", also ebenfalls ein Gesichtspunkt, de ‚gegen ai

‚Absicht spricht ;, die Gläubiger der Vo: zu. ‚benachtei-

lägen.

‚Der Tatrichter sich ‚denn. auch die Benachteili-

4) nicht in deren Gründung, sondern. in ihrer spä en weitgehen- - den Unterstützung durch ‚die, Ve. Hie: fehlt. es aber

völlig. an einer Unters suchung; wie der Toc chtergeselischaften spät ere Aufw ndung aus

rech tlichen oder wirtschaftlichen Er‘ notwendi-

gerweise nach. sich 208. Eine einfach Au: r

Verluste der Tochtergesellschaften un "hineingepumpte na" Vermögenswerte. genüg sondere nicht für die? Klarstell /

standes. Dabe

WsTe ents tanden I Li \ > NETLUSLE Metex an der Tef zu einem großen Teil ebenfalls

ber]

1951 entstanden sind und.

rig benschteiligu daß}

enkie Inkauf- | |

avon susgeht,

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nehmen b108 möglicher Nachteile für die: lau ubige nicht ausreicht, vielmehr der, bestimmte Wille der

61 iubigerbenachteiligung. erfor derlich ist, der in ger klaren Erkenntnis und dem sich daraus „ergebenden Wolien notwendig. eintretender. Schmälerung derjenigen Ver-

welche. für die Befriedi-

mögensuerte zu erblicken ist | gung der Konkursgläubiger, zur . Terzügung stehen. (vel

.RGSt 33; 136, ° ‚139 83 66, 88, 905 ‚RG IW 1938, „2005 Nr 4; BEHSt 8, 55,56; Se StR 384/53 vom 22. Oktober 1953

LM Nr 2 zu § 241 K0, 1 StR 540/54 vom 11. Februar 1955), so lassen die Hesiotellungen und. Ausführungen des angefochtenen Urteils ‚doch. Zweifel ‚aufkommen; ob. die Strat-

kammer. sich diesen richtigen Ausgangspunkt. stets vor Das. gilt, z.B. für ‚die Erwägung

Augen gehalten hat u Aa), das. Los. der gesamten Gläubigerschaft sei dem Angek klagten "gleichgültig", gewesen, was für ale Fest stellung der. mAbsicht"- einer Benachteiligung der Gläubigerschaft nicht ausreichen würde: (BGH 5 STR 370/53

ine nähere Ausführung hi erzu erübrigt

vom 4. Mai ige ) sich jedoch, da bereits die, woraufgeführten. Gesichts- \ punkte die Feststellung. der. ‚Gläubigerbenachteiligungsabsicht als bedenklich erscheinen lassen. .

er, richtig davon. aus,

Das Landgericht ge daß ai ie Konkurseröffnung. nicht "als Tatbestanäsmerknal,

Pa

sondern nur als a 1a

erforderlich Eorkazeheud.len

‚186, 199). » Tochtergesell-

a Bw

5% #R. 447/53 Ton! 5

schaften. die bereits 1951 ei Intraten, ‚ angesichts ( des

We ‚iten zeitlichen Abstends zur. Konkurseröffnung. die rage der Gläubigerbenachtei Iungsabsicht. sorgfältiger

De bedürfen. intsprechendes. gilt eir die Tälle

€ 25. 4, 40, In. denen die Tatzeit ganz. ‚oder zum Teil

Ewa zeitlich weit zurückliegt.

Daß das Merkmal des. ; Beisäiteschasfens im Sinne des 239 Abs‘ Nr 1 KO auch äurch Verlagerung von Vernögenswerten des Schuldners. auf eine, ‚oder. ‚mehrere rechtlich selbständige Tochtergese llschaften erfüllt sein ka ann, unterliegt keinen Bedenken. Zwar gehört, wenn der Gen inschuläner alle Geschäftsamteile der. Tochter--

pm

ie) geseisc ‚ha ften besitzt, wirtschaftlich betrachte et auch

5 Vermögen. der Tochtergesellschaften. dem Gemeinschulda allein der Gläubiger kann, soweit er nicht Forde - rungen des Gemeinschul äners. an die Tochtergesellschaften zu pT änden vermag, nur. mittelbar auf dem umständ-

!ichen su, im Ergebnis oft unbefriedigenden Weg einer

1 Ffendung ger r Geschäftsamteile § 857. 220) sich. den

Klichen Wert: des Vermögens der. Tochtergesellhaften zunutze machen. Diese recht liche Erschwerung ”

"kann, beson nders wenn nicht vekannt ist, ‚daß es sich

ine Toc chter esellschaft. des Gemeinschuläners ‚hendas Ne erkmal ‚des Beiseiteschaffens nach der Buße

en und 5 bei entoprechendem. Vorsatz des, Senaliners (m Rast, 62, 27T,. 278), üllen (rel, RES 6

1500 Nr 183 BGH

HH Ho

die Voraussetzungen. des. Beiseiteschaffens ‚gegeben sind, wird erneuter Prüfung, vor: allem nach der inneren Tat--

seit © ‚hin bedürfen. Wie bei der Trage der seläubiger-

bensohteiligungsabsicht wird e es, hierbei auf, ‘den Zweck der Gründung. und‘ ‚die. Notwendigkeit der Unterstützung der Toohtergesellschaften, insbesondere deren wirtschaftche Aufgabe für. die Me ferner, auf 'äte Erkennbara der. Vorgänge für die Gläubiger, der He sowie . e Zugri fsmöglichkeiten auf, das Vermögen der Tochterin. ellschaften ankommens Dabei kann es von ‚Bedeutung sein, saß die Tochtergesellschaften. nicht florierten" (um 38), so daß ‚die. Mi immer mehr Geldwer te "hinei npumpen" mußte, ohne daß sie davon einen Gewi Inn ‚hatte (UA 38); ‚denn ‚damit waren diese: Geläwerte für die cu wir 4schaftlich. verloren, ‚also: ‚unter. Ums tänden . hessehtogesohätrt, Jedoch wird, ‚wie ‚bereits eusgeführt,

> "

Zu prüf zen sein, wie wei it die ei mal’ erfol gte Gründv: ng esellschaften deren. wei tere, Unt terstützun ‚oder. wir tschaftl ichen | Erwägungen not

der Tocht ver

aus zechtl che

‚dert 2, 30, Am Sal | a Merkmal des er | Ab: 1. Me 1.80 erfül

Landge ie s sönli ch en

Fi “

ksp 2 (Rast. 42, 218, 22, 60, 234, 236; 73, 11751195 anders zu Unrecht

RGSt 73, 68) und des Bundesgerichtshofk (BOHSt 6, ‚316 2) zu § 83 GmbHG (bezw. § 244 KO) auseinan

Serzusetzen. Danach handelt ein Geschäftsführer nur

rechune, des Reichsgerichte

dann min dieser. Eigenschaft", wenn er. in-bezug auf das

Vermögen und, den. Geschäftsbetrieb der Gesellschaft

so nie im Wahrneh mung, ihrer Interessen. ‚wenn er lediglich ‚bei Gelegenheit seiner Ge=

n Befugnisse. Tor geht, insbesondere wenn er ver, saaner ie. de. Gesellschaft veruntreut, „unterschi gt r - Der. Angeklagte. wäre also, wenn. ser Ent-

men aus der Mc oder der 3 1 ohne jeden

Zusammenhang mit seinen Ansprüchen als Gesch Bttsführer oder Gesells chafter get Wdtigt hätte, mit Rücksic nt auf § 83 GmbHG nicht: bach. § 239. Abs 1 ‚Nr 1 .K0, sondern Geschäftsführeruntreue nach § 81 & EnbHt, der änkung, des Handelns Hin. dieser Eigenschaft" nicht .ı a „ge gebenenfalls sin Tateinheit mit. Unter-

ach 8 246 ‚StGB zu. bestrafen gewesen. Die ach under gerliche Prüfung, wie die Entnahmen des

& ‚angeklagten zu beurteilen sind, \, wird ‚nachzuholen sein.

| Der Angeklagte ist i iri den Fallen EB ıv 2, 4- - 30 und IV .3 auch ‚je: eines Konkursverbrechens nach 8 239

Abs ı Ir Aa Ko. (unorde tliche Buchführung) | zu Lasten

en) und der,

.g huldig be ea merden

ecke einzelne | für, sie Gesamt

m}

vermögenslage ‚nicht erhebliche Buchungen erfüllen

tätig. wird, nicht

isführung e3 gennützig "und. ‚außerhalb der, ihm einge-

PER

ese Vorausse: zungen Hicht (Beh 3 S4R 827/53. vom

di Io, ‚September 1954). Es genügt ferner. nicht- eine bloße Irschwerung der Vermögensübersicht, wenn nur die

‚Bücher einem Sashterständicen 1 Dritten ‚erlauben, sich an

E35

vom' Angeklagten verfügten. Falschbüchungen einzeln, ind im Fali IV. 3a, ‚oder. zusammen genommen die. Bücher. $

e) unübersichtlich machten, daß. sie & inen. Überblick über.

den Geraubgermne nen. der em er Falle 3a 'gegeten.

Rechtsprechung, nicht ' n genähr Ten. "Weiter wirä zu

untersuchen ‚sein, welchem Zweck die Falschbuchungen

dienten, ob sie nur. aus ‚steuerlichen Gründen .oder zum

&

We ök der Gläubigerbenachteiligung erfolgten. Dafür

wir ‚wieder "um, von Bedeutung. sein, . ob und inwi ewei der Einl assung des Angeklagten Glauben geschenkt werden kann, sei ine En ‚nahmen hätten seinen. Gewinnansprüchen

r ‚Beschwer de=

entsprochen. Diese ‚Frage. wird: ‚abe

Führer mit. der bereits, erwähnten. Aufk ee Ka

"und em indnlpetlien Ü auch noch: von n.Friyatgut thaben

239 Abs 1 Ir 1 KO, 88 8, 81. a. . GmbHG “), (UA Satz, 3811, 43 2). ee | Die Herkmale des. s 239 Abs 4 Nr 4 RO het des

Landgericht hier nicht bejaht. Es sind also änscheinend

buchmäßige Verschleierungen der Beziehungen zwischen .

der Me und ihren Tochtergesellschaften nicht erfolgt.

Diese Tatsache würde. bei der Prüfung des. Bußeren und

inneren Tatbestandes, ‚nach 8.239 Aös 1 Nr 1.X0 zu berlick-

sichtigen seine.

Sollte die erneute Verhandlung die Merkmale des

8 239 Abs u Nr 1: KO- nicht als ‚gegeben. erscheinen lassen, so "stünde nichts im Wege; ‚die von der I 5 den Tochtergesellschaften zugeflossenen Bet zäge unter dem

"mn

Gesichtspunkt des ‚übermäßi gen Aufwands nach § 240 Abs %

BE KO zu- untersuchen, so w e ‚eine. Firma durch das

SLI.T

hi ndelt ob er dies er

nur. ‚unter.

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und. Vermögens

hh

eröf net wurde, so. aß die ®

2.) 1

Bun aim) An a0, 0 0.

Die Entnahne erfolgte 2 welche nach Höhe und Zeitpunkt : nicht festgestellt

sind, im Laufe des‘ Jahres 19515 und zwar zunächst gegen Kasse enquittun gen, ‚die nicht verbucht wurden; erst als 00 ses Ve rfahren von dem Steue ‚rberater 7 5 bean | zande # wurde, ließ der Angeklagte die, Entnahmen

En [0)

älschlich als Anzahlung bei. einer. Firma; "Und, als auch ies von dem: Steuerber ater bemängelt wurde als Zahing an die WSTE verbuchen, bei der sie wieherun ? fälschlich als an zwei ‚Architekten erfolet verbucht wurde

Zunäc chst Ari auch hier. das bereits erwähnte 3 denken auf, saß es sich. um. araenn ae ‚dem Jahre oa nd. m 23. Januar 953. endete iäunge-

absicht besonderer. Prüfung bedurft ‚hätte. Weite er fällt

es auf, daß der Angeklagte ‚die "Entnahmen anfäng lich u. N

‚Bee. Kassenquittungen itigte- und auf Beanstandung

is. zahlung an eing Lieferfirma buchen. ließ, „beides ahnen, die nur eine worüberashende. Entnahme ermög-

30 .) Dieser Fall betrifft. als einziger Be

Textilana und wird deshalb im ‚Anschluß an, die äie

en an "Höhe von rund E 300 1 DM Bus n September 4951 bis Januar. 1953 (E IV re ‘des. Urteils) (8 239 Abs 1 Nr 1, 4.80, 88 83, 81a GmoHE) mal 36, 40, 45 Deimin, ee

s

Das Landgericht seht. selbst davon aus, daß diese

persönlichen Entnahmen, allerdings auf Beanstandung

wi des Stenerberaters, auf das Darlehnskonto der angekleg-

ten Ehefrau Tumr gebucht wurden, nachdem sie zunächst auf die Konten für soziale Einrichtungen bezw. "Werk-

\ klicheninventar. gebucht waren: Da, aLese, anfänglichen | Buchungen zur Zeit der Konkurseröffnung beseitigt wa ren, erscheint. die Annahme ‚eines vollendeten Verbrechens nach 9. 239 Ans. 1r ä xo sch on aus diesen Grunde be-

lich (vgl Rest 39, 165, 1675 BEH 3 StR 434/53 vom 26% Nail 1958). ‚Daß das Darlchnakonte, der Ange-

& soll (UA a5); ändert nichts an "der hen daß die

4

entromnenen Beträge zur Zeit der. Konkurseröffnung : ä

EN

5

den Blichern als Entnahmen, wenn auch auf einem Kö j der Ehefrau Tu, in Erscheinung traten (§ 239 sbs 1

I-

=

Nr 4 KO); auch le, Annahme ‚einer Gläubiger benachte il

ngen 9.00 (in Toller Höhe) Höhe von 5.400 DM): Fir. Juni/Juli 1952.(E:-IV 5). Ba IE 80, 2 8 8“ a GmbHe) Ta

2.

HB:

"Anm ?>iAoa

und der Be

"geben: oder

So, daß. der:

wirtschaft

Be iu

Be Bei eines. Verbr

ie > ns

stzag entweder i vom 1 Angeklagten zur Tasde a

surf sein Konto: als Entnahme ‚gebucht werden,

Angeklagte also bis. zu ‚aiesen ‚Zeitpunkt, -

lich betrachtet ; ein unverbuchtes "Darlehn ietex erhielt, 1 Tatsächlich wurden‘ in der’ Fol 6.500 Du a "Konto Ze: bei der Ei 5

‚Angeklagten

schverhalt erscheint, die Annahme

weg gen des vorübergehenden Charakters der "Entnahme und.

wegen est

na hme ‚mög S

bigstellung , be Die rechtliche, Werns 8 . GmbHG

ueck emitecete To ‚Aufl

zer. Du le =

es Für. eigene. "Amecke im

‚or. ’Konkurseröff-

P2

chrift aus das Konto de r An ngeWlasten

Gertrud L im November 1952 (E IV 7) .(§ 239 Abs I Nr 1, 4 KO, 88 85, 81a Gmb) u 57, 4; Pr er

Da dieser Vorgang durch: die Bücher der em richtig ausgewiesen. wurde, erscheint die Verurteil Lung nach § 239 Abs 1 Ir 4 E0 schon deshalb, nicht gerecht-

fertigt,

Dagegen wäre nach dem bisher festgestellten 14 ein Schuläspruch, wegen n Verbrechens nach

Nr it xo; 8.83 CmbHG in rechtlichen Zusammen- ‚einem Vergehen gegen § 81 2. ‚GmbH hier mög-

Angeklagte diese Tat in seiner Zigen- _ Geschäftsführer( 3.85 GmbHG) began gen dieser Eigenschaft dürfte es ihm. möglich gewesen sein, die Geschäftsvorgänge und insbesond die Buchungen zu "veranlassen, .in denen der Tatbe einer.s trafrechtlichen Verfehlung erblickt wird.

Inder neuen Verhandlung wird zu prüfen sein,

.ob irklich' die Bewertung ‚der. Be mit 3,000 DU Be

zember 949 eine endgültige und nicht mehr abzu-Ändernde war,.oder ob’ das Vorbringen des Angeklagten einer Reyisionsbegründung vom Te Dezember 1955

3 18 Ef über den} Hergang der Umbewertung und. die vom n F

’inanzam t hierbei eingenommens Hal tung zusriftt, wor

zusammen.

N Hinziehung von 4 Schecks über

.000_DM N Anfang Januar 1953 FIVE). (8 239 5 .89.855 81 a GmbHG)

rt

EEE Hler gilt

+ ” 000. Du geschätzten

9.) Verbrauch eines. auf Teildetrages von rund 14.000 DM Scheckgutschriften für eigene Zwecke im. Januar 953

(BE IV 9) (8 239 Abs 1 My 1, 4.80, 58 5, .. 81a ambH6) 20 mn. E Er 2 (un DR AB “4 46)

Das Lendgericht er blickt die strafbare Handlung sersichtlich in dem Verbrauch eines geschätzten. Teilbe-- trages von 7.000 DM; denn das Konto, das der Angeklagte | I mit Schecks der. ME der rund. 14.000 DM bei der Süd- u deutschen Bank: eröffnen lie B; war, was das Urteil aller-

Kane h icht ausdrücklich sagt, offenbar für - die Me

und n icht etwa Für ‘den Angeklagten persönlich errichtet.

} s:ı wäre. bereits die Binrichtung des Kontos

er stra £r schtlichen Gesichtspunkten zu würdigen ge-

eigene. Zwecke (B. IV Er (8 239 Abs. 4 Te 1, ..4:R0;: 88 83, 81 a) ” . 14,46)

(va 46), derjenigen gegen 8 239 Ans 4 Ir 4.80 als ein- © n

itliche Straftat, in ‚dem si ne, daB sie en ihre

fee) (D in %) 3 a 5°. D fax] aA Du u © Ww. .S. @} "Be Fb S: 5 SE 9: 08, or .@: ch: = BD Sn: .g; O3 a (D 2 cd A PH 5 Bay

achten Me UA u, ve dazu. Rest 29, 276 und a Hertung- in JZ 1950, 326, 332), schließlich derjenigen gegen § 81 mbHEG wiederum als fortgesetzte Tat (UA. 4 ). gibt z zu

Hi inweisen keinen Anlaß.

&

Gegen, die Anrlahne von Tateinheit‘ zwischen ‘dem.

4

Zortges etzten Verbrechen nach E32 239 Abs nr ‚Nr 1. KO und

_ dem Verbrechen nach‘ $: 239 Abe. 4 Nr A KO. bestehen, we nn die fa lschen Buchungen zur buchmäßigen Unterstützung des Beiseiteschaffens ‚erfolgten, wie es. ‚das Lan ndgericht

[ap] & oa

;enommen hat [3 47) keine Bedenken. -

Zu 3: Konkursverbrechen zu lesten der_Te

B IV E a, ©) (8 299 Abs 1 Mr 1,4 x0, 8 83 8 a mei@ie :., N.

L 3

Entnahme: von Wolle. im Werte

zur Tilgung einer "persönliche Schuld. inter Verbuchung äls Lieferung an die MN 2 eh 1952 ©

Es erscheint zwei 1 ee gericht.

diesen = einzigen -

Yernbgennstücken der 'e: ] rbrechen' zu ‚Last

Tatsache” in vers mit der

197, a) a

ent in Wahrheit ebenfalls um eine verheintichte

bz )_ lassen das Bedenken aufkommen, ob es sich hier

> seit seit dem \ 22, Novenber 1952 ganz (Sourmal) = unterbliebe- A: ‚ne Buchführung der. Textilana, nach § 240 Abs. sr Nr 389 nr " verantwortlich macht (m a7) bestehen hiergegen nach dem bisher testgestellten Sachverhalt keine Bedenken; Rechtsirrtümlich, ist jedoch die Annahme einer. einheitlichen Straftat, zusammengesetzt aus. ger (im Urteil zu IV 3 a erörierten) vereinzelten Falschbuchung. ‚und. der. BE b daselbst behandelten) Nichtführung des Kassenbuches und des Journals. und die vom Landgericht daraus & daß gas. zu en Yersier,

hergeleitete Role,

teinander un

Bu en in Bee ee 39 Abs 1 Nr 1 KO steht rer

3 240 Abs, Y es ‚Ko, i zu dem” Verbrechen nach

BEH 4 SER.

Zu 3 Biber B

Die Annahme Ton. Tetmehrheit zwischen den Konkursstraftaten zu Tasten. der ir 3 einersei ts und der Te PR andererseits. unterläge keinen Bedenken, ‚da es

sich um zwei selbständige juristische Personen ‚handelt

deren Geschä it tsführe der Angeklagte ware

No

V. Übermäßige Aufwendungen zu Lssten der Ve (EV 1-8 .des Urteils, 8 5 Ba GmbHG)»

Tas Le ndger Picht erblickt. sen 1 übermäßigen. Aufwand

nder

+ } Fb [0] a 5

3 Aufwendungsgru re Prennigvergütung. für Ehefrau zum auf Grund

Geselischafterbeschlusses vom. 29 Dezember 194 {ua 51, 55 a Ban. |

3.) Kleidung won Frau L ur 525 56 59); =

(Ontoner/t0-

3%) Telefonges ‚venber 122

rch.

die Sachrüge dur ‚so. daß die j

Die, Tatsache, daß auch über das ‚persönliche Vermögen des Angeklagten das ‚Konkursyerfahren eröffnet worden i ist Te Juli 1953), kann für die Erörterung des 8 2410 Abs. Er Nr 1 Ko vom Revisi onsgericht vor-

erst außer Betracht gelassen werden, ‚da das. dem Ange-

klasven zur last gelegte Konkursyergehen. bish er lediglich aus seiner Tätigkeit als, Geschä tsführer ‚der Mewm (5 55 SmbHe). ‚hergeleitet. wird. Die Frage ‚des über ni gen Aufwands. richtet. sich in ‘sol ‚chem Fall nicht nach den persönlichen Verhältnissen des ‚Angeklagten; wieweit er etwa mit: seinen Einkünften einen übermäßi igen Aufwand getrieb en hat, ist belanglos; allein maßgeblich

T - was die Strafkammer nicht immer“ klar auseinande (uR 58), = ob: der von der. I getriebene gean liche Aufwand (einen persönlichen Aufwand kann eine GmbH nicht haben) als übermäßig. angesehen werden

muß. Das Zanägert, Aue d.a at b ri sein,

[ER ”

ch

un Hr 0.8 = Hm

verwerten (vei hi TC : 2

‚Dies i doch‘ selbst „unter Heranziehung der au:

3 s% ie sCc3 des Urteils: (UA 41 ze) zu entnehmenden Geschä iftszahlen bisher nicht möglich. u Er x

Das Landgericht \ wird daher. in eine ex meute Prüfung

der Trage des übermäßigen Aufwands. einzutreten und hier-

bei een! der. ‚Rechtspr echung‘ (RES 70, 260; 735 229; BEHSt 5, 25 f) ‚entwickelten Grundsätze zu beschten

neapdeno

So

"Daß de er A ngeklagte 2.B. im. Falle 1 sich. en einen Gese ellschafterheschluß gehalten. hat, Kann ihn nach Lage des Fal les nicht. entlasten, ‚ga er den Beschluß zur Aufhebung hätte. bringen können und. dies möglic herweise hätte tun müssen; denn die Verschlechterung ger

[u]

age der Ne und die derbe ssnaune. der Einr Geschäfts sführer. waren ihm bekan

Im einzelnen ist zu den Aufwendungsgruppen Nr 1-8 noch zu sagen: a Rs

Es fehlen. Feststellungen zur Höhe. für die Jahre nach 1950 und. ‚über den Zeitpunkt, bis zu dem die

X}

zu

s.ngeklagte Ehefrau. 14 die: P nnigvergütung

bezogen ha

zu 23 Die T Tragung. der Laufenden Kosten für die Wo ohnung | Sn Monasısch. ist en,

ed Höhe yon ein

N Dee.

yes eilt ven Kleider sind

; ie Dis | 200

or ST b en

en

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mitteln bezahlt sind, Zahl ungen isch. als gesch

ten können. Gegebenenfalls müssen s si Ent tnahmen des Ängeklagt: j und unter dem rechtlichen Gesi

0. GmbHG. gewür

.§ 240 Abs 1 Ir-1 KO an; das ‚gibt zu

VIe Diener znöntergienung (7 ell m.

Ba und

[93

Das Is andge: richt nimmt eine. strafbare Handlung (eese tzliche Einheit) ‚bei. ‚den einzelnen. Gruppen des über-

mäßigen Aufwandes ‚(vel BeHSt 3, 23, 26), ferner Fort

92

setzungs szusammenhang_ bei dem Vergehen nach 8 81 a GmbH

sowie Tat einheit 5 zwischen diesem und dem Vergehen gege:

(vgl oben zu Er 8) keinen Anla ee

Nur one yerssaanl chen Entnahmen, nicht auch die im Urteil, (zeBe unter E IV 5, 85 9) weiter enthaltenen sind die. Grundlage. für die. Terur: teilung wegen eines Torigesetzten Vergehens, der YTorsätzlichen Steuer rhinterziehung im Rückfall, und 2 zwar nicht wegen. Hinterziehung von Einkommensteuer, wie sie, dem: Angeklagten zunächst allgemein vor ‚geworfen er von 1 Kapitelertrags steuer (§ 43 ES: 3G)%; En ein

Sokon wer rfahrensmäßig bestehen mit Rüöksicht, auf

äie, in der ges tellten: ‚Form ellerdings: nicht begründeten Abtr 'ennungsanbr ige der Verteigigung in ‚der HauptverhandZ

S

lung Bede nken‘ gegen dis Verurteilung, una zwar aus dem Gesichtspunkt des § 265. Abs: ash N EB} Ss 1, 6, 16). Jedenfalls a et / I \

1952 der Vom! hat "aus Umständen, können" (UA 48). Welcher. ee dene Dnetanas- waren, ‚is‘

4 gelegt we nah

aus dem Urteil nieht ersichtlich. Das Revisionsgericht ist daher nicht In der Lage zu prüfen, inwieweit sich diese Umstände auch. auf gas. ‚dem Angeklagten ı zur last

kammer dem Angexlagten ni ‚zugute nl

or im einzelnen. die, POFSPEN Bezeichnung der. fälligen Steuer,

und’ die Frist für die Angabe der. Steuererklärung nicht gekannt haben mag" (UA 49). Das Urteil enthält 5 keine Feststellung, ‚daß der Angeklagte bereits früher di e. Förmlichkeiten. und Fristbestimnungen für die A Inmeldung. "zur Kepitelertragssteuer (8. 5 DVO. in der Fassung vom E 2a Juni 1949 wiGBl 290) kennengelernt hat, oder darüber el ehrt worden et dem, wenn auch beruflich erfa h-

=

gu

las HS Vorsatz zur Last a gas Rev ‚isionsgericht nach den bisherigen F

“Li

b

zu. beur eilen

anehme | von Tatmehrheit ; zwischen den Vere

A Er

des d 2 Abs 2 SECB zu beachten sein.

en sondern dureh ‚erfolgt (vgl 8 2409 a “A

richte ent-

In der neuen . Hauptverhandlung wir das Gesetz zur Änderung ‚von Vorschriften des dritten Teiles der Reichsabgabenoränung. vom Ye Mai 1956 (BEB1. 28 2) im Rahmen

VII, Devisenvergehen (A 2 2, I7, vi jilRegG "i.V, mit BEE NIT an a) (ma 12 2, 62 &E).

Die Anführung - son mars vızı AHKG 35" ist offensichtlich ein Veı sehen; geme int: ist. vielleicht ! Art 5 Abs 2 © dieses Gesetzes in Verbindung mit b Art VIIT URG 53,

£

et "Die Ver Sahrensrügen näch s 251 Abs. .\ Nr 3.195 Abs 2, Er 358 Nr ‚8 ‚StPO. wegen "Nicht !benachrichtigung

des Angeklagten und seines Verteidigers von der Verneh-

bleiben,

Übernahme ‚des halben. Akt tienkapit in Höhe, von ‚308 000 strs. und. übe:

ı Vermögensn wer

zeitliche Erteilung allgemeiner Genehmigungen, der § 2 Abs 2 StGB anwendbar sei, genügt es auf ‚die Entsche idung BGHSt Tr 234: zu verneisen. ne

Allein in anderer Richtung bestehen Zweifel. Die Schi 1derung der Devisenvergchen des Angeklagten. ergit elb st unter Berücksichtigung der Ausführungen. uni ‚er

un

C 3 des Urteils (UA, 12, £), keine volle Klarheit über. die Auslar ndsgeschäfte ‚des Angeklagten (Beteiligung en . “ der EN in: Zußfschweiz, B Verhältnis zur. Non? > or

iv Gründung- der xc 7 insbesondere über die Frage, wiewe u etwa der. Angeklagte als Bevollmächtigter ger 5 oder. ‚der None und damit = vorsich bei den. ausländischen. Firmen

ausgesetzt Us daß es's nicht um reine Scheingründungen handelt te, ‚als Devyisenausiäh der gehandelt hat (wel. such Un 12, ‚63, ‚67 Fe

ae und

Zum mihdesten wi rd. der innere Ta tbes tana insowei u klar-

sustell en seits :

In der ‚neuen Haupt er andlung wird das Landgericht auch äie Frage des# Fo reales kehimeuhdngs und die Möglichkeit des. Vorliegens bloß er. Ordnungswidrigkei ven erneut zu prüfen. haben, Die Verur teilung wegen Devi senvergehens in. Tat tmehrheit mit den Konkurs- ‚straftat sen gibt zu Hinweisen keinen Anlar

Strafzumessung)

ausspricht a dessen Umfeng. auf. seine - Notwendigkeit

6; wir hin sorgfä itig : zu ‚prüfe n „und, zu begründen « sein.

iigl ch wegen | Vergehens gegen 2 240 Ben J Fo 83, sie GmbHG SE in den Fällen:V 14-25 35. 7 mitverurteilt. Ihre Revisi on. + Zührt bereits aus den insoweit zur. Verurteilung. des khemannes MO % gemachten Ausführungen zum Erfolg.

‚Bei der Feststellung des’ inneren Tatbestendes

(vel. BCH NW 1953, 1480 Nr 23). wird in | |

verhandlung zu ‚beachten sein, daß für das Tergenen BR "8 240 Abs 1. Nr 1 ‚KO Fahrlässigkeit genügt, für die Zus widerhandlung gegen Ss 81 a GmbHG dagegen, mindestens be=’

on können, daß. sie

Sen eine . Bene rien? mu

>.

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ce) Hiernach mußte auf die Revisionen der Angeklagten Bneleute Tg, soweit : sie verurteilt ‚sind, das angefochtene Urteil, mit Ausnahme- des Schuläspruchs

im Felle E III, ‚samt den Feststellungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen werden. E

= . Es erschien ‚dem Senat geboten, von ‚der Möglichkeit der Verweisung an ein. anderes. Geri oht 1 354 Abs 2 Satz 2 StPO) Gebrauch zu ı machen... Bundesrichter Dr. Peete .....

und Dr, Hübner sind .be-=: E

urlaubt und daher an.der'

Unterschrift verhindert.

Dr, Hengsberger