Gesetze / Landesrecht Hessen / 91-53

Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheitstechnik, der Produktsicherheit und des Medizinprodukterechts (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung – ArbSchZV)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 14, vom 11.08.2014, verkündet am 27.08.2014 · Stand: 03.09.2026 · letzte Änderung: Verordnung vom 26.08.2026

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Allgemeine Zuständigkeiten des Regierungspräsidiums
  2. § 2 Zuständigkeiten der obersten Landesbehörde
  3. § 3 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsmedizin
  4. § 4 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts
  5. § 5 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Produktsicherheit
  6. § 6 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Heimarbeitsschutzes
  7. § 7 Besondere Zuständigkeiten für die Durchführung des Abrechnungsverfahrens nach dem Gesetz über die Ausgabe und Abrechnung der Berechtigungsscheine für die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  8. § 8 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des medizintechnischen Arbeitsschutzes
  9. § 9 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Sprengstoffrechts
  10. § 10 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitsschutzvorschriften im Straßenverkehr
  11. § 11 Besondere Zuständigkeiten auf dem Gebiet der Arbeitszeitvorschriften in der Binnenschifffahrt
  12. § 12 Besondere Zuständigkeiten für die Durchführung des Ausgangsstoffgesetzes
  13. § 13 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.