Gesetze / Landesrecht Hessen / 800-64

Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 24, vom 07.10.2015, verkündet am 26.10.2015 · Stand: 12.11.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 25.10.2022

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Zusammensetzung des Kuratoriums
  2. § 2 Konstituierung
  3. § 3 Amtsdauer
  4. § 4 Vorsitzendes Mitglied
  5. § 5 Fachausschüsse
  6. § 6 Zusammenarbeit von Kuratorium und Fachausschüssen
  7. § 7 Geschäftsführung
  8. § 8 Beschlussfassung
  9. § 9 Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  10. § 10 Mittel
  11. § 11 Übergangsregelung
  12. § 12 Aufhebung bisherigen Rechts
  13. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.