Gesetze / Landesrecht Hessen / 800-64
Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2015 Nr. 24, vom 07.10.2015, verkündet am 26.10.2015 · Stand: 12.11.2022 · letzte Änderung: Verordnung vom 25.10.2022
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Zusammensetzung des Kuratoriums
- § 2 Konstituierung
- § 3 Amtsdauer
- § 4 Vorsitzendes Mitglied
- § 5 Fachausschüsse
- § 6 Zusammenarbeit von Kuratorium und Fachausschüssen
- § 7 Geschäftsführung
- § 8 Beschlussfassung
- § 9 Zusammenarbeit mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
- § 10 Mittel
- § 11 Übergangsregelung
- § 12 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Fundstellen
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07.10.2015 Verkündung
Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen
GVBl. 2015 Nr. 24, S. 386
verkündet am: 26.10.2015
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25.10.2022 Änderung
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Kuratorium für das landwirtschaftliche und gartenbauliche Beratungswesen
GVBl. 2022 Nr. 35, S. 561 (Artikel 1)
in Kraft: 12.11.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.