Gesetze / Landesrecht Hessen / 353-58
Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2010 Nr. 22, vom 03.12.2010, verkündet am 16.12.2010 · Stand: 23.06.2018 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.06.2018
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Allgemeine Berufspflichten
- § 3 Aufgaben und Tätigkeiten
- § 4 Zusammenwirken von Ärztin oder Arzt und Hebamme oder Entbindungspfleger
- § 5 Anwendung von Arzneimitteln
- § 6 Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht
- § 7 Dokumentations- und Sicherungspflicht
- § 8 Pflichten im Rahmen der Aufsicht
- § 9 Vertretung, Wahlfreiheit
- § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage 1 (zu § 2 Abs. 5) Geeignete Fortbildungen
- Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1) Dokumentation
Fundstellen
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03.12.2010 Verkündung
Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO)
GVBl. 2010 Nr. 22, S. 527
verkündet am: 16.12.2010
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11.12.2012 Änderung
Fünfte Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften im Geschäftsbereich des Hessischen Sozialministeriums
GVBl. 2012 Nr. 29, S. 682 (Artikel 8)
in Kraft: 28.12.2012
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12.06.2018 Änderung
Verordnung zur Änderung der Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger
GVBl. 2018 Nr. 10, S. 255 (Artikel 1)
in Kraft: 23.06.2018
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.