Gesetze / Landesrecht Hessen / 353-58

Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (HebBO)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2010 Nr. 22, vom 03.12.2010, verkündet am 16.12.2010 · Stand: 23.06.2018 · letzte Änderung: Verordnung vom 12.06.2018

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Geltungsbereich
  2. § 2 Allgemeine Berufspflichten
  3. § 3 Aufgaben und Tätigkeiten
  4. § 4 Zusammenwirken von Ärztin oder Arzt und Hebamme oder Entbindungspfleger
  5. § 5 Anwendung von Arzneimitteln
  6. § 6 Verschwiegenheits- und Auskunftspflicht
  7. § 7 Dokumentations- und Sicherungspflicht
  8. § 8 Pflichten im Rahmen der Aufsicht
  9. § 9 Vertretung, Wahlfreiheit
  10. § 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  11. Anlage 1 (zu § 2 Abs. 5) Geeignete Fortbildungen
  12. Anlage 2 (zu § 7 Abs. 1) Dokumentation

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.