Gesetze / Landesrecht Hessen / 350-100

Verordnung über die Schiedsstelle nach § 78g des Achten Buches Sozialgesetzbuch

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 25, vom 15.12.2014, verkündet am 30.12.2014 · Stand: 30.08.2019 · letzte Änderung: Verordnung vom 19.08.2019

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Errichtung und Geschäftsführung
  2. § 2 Zusammensetzung
  3. § 3 Bestellung der Mitglieder
  4. § 4 Amtsdauer, Ausscheiden
  5. § 5 Amtsführung
  6. § 6 Einleitung des Schiedsverfahrens
  7. § 7 Verhandlung und Beschlussfassung
  8. § 8 Entschädigungen
  9. § 9 Gebühren
  10. § 10 Geschäftsordnung
  11. § 11 Rechtsaufsicht
  12. § 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.