Gesetze / Landesrecht Hessen / 331-29

Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung – GemKVO)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2011 Nr. 27, vom 27.12.2011, verkündet am 30.12.2011 · Stand: 17.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 02.12.2024

Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. Amtliche Inhaltsübersicht
  2. ERSTER ABSCHNITT · Aufgaben und Organisation der Gemeindekasse
  3. § 1 Aufgaben der Gemeindekasse
  4. § 2 Fremde Kassengeschäfte
  5. § 3 Zahlstellen
  6. § 4 Handvorschüsse, Einzahlungskassen und Zahlungen mithilfe von Automaten
  7. § 5 Einrichtung und Geschäftsgang der Gemeindekasse
  8. ZWEITER ABSCHNITT · Kassenanordnungen
  9. § 6 Allgemeines
  10. § 7 Zahlungsanordnung
  11. § 8 Allgemeine Zahlungsanordnung
  12. § 9 Auszahlungsanordnung für das Lastschrifteinzugsverfahren
  13. § 10 Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung
  14. § 11 Sachliche und rechnerische Feststellung
  15. DRITTER ABSCHNITT · Zahlungsverkehr
  16. § 12 Allgemeines
  17. § 13 Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten, Schecks
  18. § 14 Einzahlungsquittung
  19. § 15 Verfahren bei Stundung und zwangsweiser Einziehung
  20. § 16 Auszahlungen
  21. § 17 Auszahlungsnachweise
  22. VIERTER ABSCHNITT · Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände
  23. § 18 Verwaltung der Kassenmittel
  24. § 19 Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln
  25. § 20 Verwahrung von Wertgegenständen
  26. § 21 Verwahrung von anderen Gegenständen
  27. FÜNFTER ABSCHNITT · Tagesabschluss, Abschluss der Bücher
  28. § 22 Tagesabschluss
  29. § 23 Zwischenabschlüsse des Journals und des Hauptbuchs
  30. § 24 Abschluss der Bücher
  31. SECHSTER ABSCHNITT · Besorgung von Kassengeschäften durch Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung
  32. § 25 Zahlungsverkehr
  33. § 26 Buchführung
  34. SIEBENTER ABSCHNITT · Örtliche Prüfung der Gemeindekasse
  35. § 27 Zahl der Prüfungen
  36. § 28 Inhalt der Prüfungen
  37. § 29 Prüfungsbericht
  38. ACHTER ABSCHNITT · Sonderkassen, wirtschaftliche Unternehmen
  39. § 30 Allgemeines
  40. § 31 Sonderregelungen
  41. § 32 Sonderregelung für wirtschaftliche Unternehmen
  42. NEUNTER ABSCHNITT · Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlussvorschriften
  43. § 33 Schriftform, elektronische Signatur
  44. § 34 Begriffsbestimmungen
  45. § 35 Funktionsbezeichnungen
  46. § 36 Übergangsvorschrift
  47. § 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  48. Anlage zu § 13 Abs. 1 und § 32 Satz 1 Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks und Wechseln

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.