Gesetze / Landesrecht Hessen / 331-29
Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung – GemKVO)
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 27, vom 27.12.2011, verkündet am 30.12.2011 · Stand: 17.12.2024 · letzte Änderung: Verordnung vom 02.12.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Inhaltsübersicht
- Amtliche Inhaltsübersicht
- ERSTER ABSCHNITT · Aufgaben und Organisation der Gemeindekasse
- § 1 Aufgaben der Gemeindekasse
- § 2 Fremde Kassengeschäfte
- § 3 Zahlstellen
- § 4 Handvorschüsse, Einzahlungskassen und Zahlungen mithilfe von Automaten
- § 5 Einrichtung und Geschäftsgang der Gemeindekasse
- ZWEITER ABSCHNITT · Kassenanordnungen
- § 6 Allgemeines
- § 7 Zahlungsanordnung
- § 8 Allgemeine Zahlungsanordnung
- § 9 Auszahlungsanordnung für das Lastschrifteinzugsverfahren
- § 10 Ausnahmen vom Erfordernis der Zahlungsanordnung
- § 11 Sachliche und rechnerische Feststellung
- DRITTER ABSCHNITT · Zahlungsverkehr
- § 12 Allgemeines
- § 13 Geldkarten, Debitkarten, Kreditkarten, Schecks
- § 14 Einzahlungsquittung
- § 15 Verfahren bei Stundung und zwangsweiser Einziehung
- § 16 Auszahlungen
- § 17 Auszahlungsnachweise
- VIERTER ABSCHNITT · Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände
- § 18 Verwaltung der Kassenmittel
- § 19 Aufbewahrung und Beförderung von Zahlungsmitteln
- § 20 Verwahrung von Wertgegenständen
- § 21 Verwahrung von anderen Gegenständen
- FÜNFTER ABSCHNITT · Tagesabschluss, Abschluss der Bücher
- § 22 Tagesabschluss
- § 23 Zwischenabschlüsse des Journals und des Hauptbuchs
- § 24 Abschluss der Bücher
- SECHSTER ABSCHNITT · Besorgung von Kassengeschäften durch Stellen außerhalb der Gemeindeverwaltung
- § 25 Zahlungsverkehr
- § 26 Buchführung
- SIEBENTER ABSCHNITT · Örtliche Prüfung der Gemeindekasse
- § 27 Zahl der Prüfungen
- § 28 Inhalt der Prüfungen
- § 29 Prüfungsbericht
- ACHTER ABSCHNITT · Sonderkassen, wirtschaftliche Unternehmen
- § 30 Allgemeines
- § 31 Sonderregelungen
- § 32 Sonderregelung für wirtschaftliche Unternehmen
- NEUNTER ABSCHNITT · Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 33 Schriftform, elektronische Signatur
- § 34 Begriffsbestimmungen
- § 35 Funktionsbezeichnungen
- § 36 Übergangsvorschrift
- § 37 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Anlage zu § 13 Abs. 1 und § 32 Satz 1 Bestimmungen über die Entgegennahme von Schecks und Wechseln
Fundstellen
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27.12.2011 Verkündung
Verordnung über die Kassenführung der Gemeinden (Gemeindekassenverordnung – GemKVO)
GVBl. 2011 Nr. 27, S. 830
verkündet am: 30.12.2011
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— Berichtigung
Berichtigung
GVBl. 2012 Nr. 2, S. 19
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07.12.2016 Änderung
Verordnung zur Änderung der Gemeindehaushaltsverordnung und der Gemeindekassenverordnung
GVBl. 2016 Nr. 21, S. 255 (Artikel 2)
in Kraft: 31.12.2016
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02.12.2024 Änderung
Zweite Verordnung zur Änderung der Gemeindekassenverordnung
GVBl. 2024 Nr. 81, S. 1 (Artikel 1)
in Kraft: 17.12.2024
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.