Gesetze / Landesrecht Hessen / GemKVO
GemKVONEUNTER ABSCHNITT
Begriffsbestimmungen, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 35 Funktionsbezeichnungen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2011 Nr. 27 · Stand: 17.12.2024
Tritt nach ihrem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.
Die Funktionsbezeichnungen in dieser Verordnung werden in weiblicher oder männlicher Form geführt.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.