Gesetze / Landesrecht Hessen / 320-214

Hessisches Versorgungsrücklagengesetz

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2018 Nr. 21, vom 12.09.2018, verkündet am 24.09.2018 · Stand: 20.11.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 13.11.2025

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Allgemeine Bestimmungen
  2. § 1 Geltungsbereich
  3. § 2 Errichtung von Sondervermögen
  4. § 3 Zweck und Auflösung der Sondervermögen
  5. § 4 Rechtsform
  6. ZWEITER TEIL · Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Hessen“
  7. § 5 Errichtung, Finanzierung und Gerichtsstand
  8. § 6 Verwaltung und Anlage der Mittel
  9. § 7 Zuführung der Mittel
  10. § 8 Verwendung des Sondervermögens
  11. § 9 Wirtschaftsplan
  12. § 10 Jahresabschluss
  13. § 11 Beirat
  14. DRITTER TEIL · Sondervermögen sonstiger Dienstherren
  15. § 12 Versorgungsrücklagen sonstiger Dienstherren
  16. VIERTER TEIL · SCHLUSSVORSCHRIFTEN
  17. § 13 Aufhebung bisherigen Rechts
  18. § 14 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.