Gesetze / VO (EU) Nr. 809/2014 · CELEX 02014R0809-20220718
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 der Kommission vom 17. Juli 2014 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems, der Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und der Cross-Compliance
75 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Anwendungsbereich
- Art 2 Informationsaustausch über Beihilfe-, Förder- und Zahlungsanträge sowie andere Erklärungen
- Art 3 Rücknahme von Beihilfe-, Förder- und Zahlungsanträgen sowie anderen Erklärungen
- Art 4 Berichtigung und Anpassung bei offensichtlichen Irrtümern
- Art 5 Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Sanktionen
- Art 6 Reihenfolge der Kürzungen, Ablehnungen, Rücknahmen und Sanktionen bei den einzelnen Direktzahlungsregelungen und Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Art 7 Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge
- Art 8 Übertragung eines Betriebs
- Art 9 Mitteilungen
- Art 10 Vorschüsse für Direktzahlungen
- Art 11 Vereinfachung der Verfahren
- Art 12 Allgemeine Bestimmungen zum Sammelantrag und zur Einreichung von Anträgen auf Förderung im Rahmen von Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Art 13 Termin für die Einreichung des Sammelantrags sowie der Beihilfe- und Zahlungsanträge
- Art 14 Inhalt des Sammelantrags oder des Zahlungsantrags
- Art 14a Kollektivanträge
- Art 15 Änderungen des Sammelantrags oder des Zahlungsantrags
- Art 16 Berichtigung der vordefinierten Formulare
- Art 17 Besondere Anforderungen an Beihilfeanträge für flächenbezogene Beihilferegelungen und Zahlungsanträge für flächenbezogene Stützungsmaßnahmen
- Art 18 Anmeldung einer regionalen oder gemeinsamen Umsetzung
- Art 19 Anträge im Zusammenhang mit der Teilnahme an und dem Ausscheiden aus der Kleinerzeugerregelung
- Art 20 Besondere Bestimmungen für Beihilfeanträge
- Art 21 Anforderungen an Beihilfeanträge für Tiere und Zahlungsanträge im Rahmen tierbezogener Stützungsmaßnahmen
- Art 22 Zuweisung oder Erhöhung des Werts von Zahlungsansprüchen
- Art 23 Wiedereinziehung zu Unrecht zugewiesener Zahlungsansprüche
- Art 24 Allgemeine Grundsätze
- Art 25 Ankündigung von Vor-Ort-Kontrollen
- Art 26 Zeitpunkt von Vor-Ort-Kontrollen
- Art 27 Gegenseitige Unterrichtung über Kontrollergebnisse
- Art 28 Verwaltungskontrollen
- Art 29 Gegenkontrollen
- Art 30 Kontrollsatz für flächenbezogene Beihilferegelungen mit Ausnahme der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden
- Art 31 Kontrollsatz für die Ökologisierungszahlung
- Art 32 Kontrollsatz für Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
- Art 33 Kontrollsatz für Beihilferegelungen für Tiere
- Art 33a Zusätzlicher Kontrollsatz für Vor-Ort-Nachkontrollen der Begünstigten gemäß Artikel 19a Absatz 2 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 640/2014
- Art 34 Auswahl der Kontrollstichprobe
- Art 35 Erhöhung des Kontrollsatzes
- Art 36 Verringerung des Kontrollsatzes
- Art 37 Gegenstand von Vor-Ort-Kontrollen
- Art 38 Flächenvermessung
- Art 39 Prüfung der Fördervoraussetzungen
- Art 40 Kontrollen durch Fernerkundung
- Art 40a Kontrollen durch Monitoring
- Art 40b Mitteilungen
- Art 41 Kontrollbericht
- Art 42 Vor-Ort-Kontrollen
- Art 43 Kontrollbericht im Zusammenhang mit Beihilferegelungen für Tiere und tierbezogenen Stützungsmaßnahmen
- Art 44 Bestimmungen zu den Kontrollergebnissen bei regionalen oder gemeinsamen im Umweltinteresse genutzten Flächen
- Art 46 Anwendungsbereich
- Art 47 Anträge auf Fördermittel, Zahlungsanträge und sonstige Erklärungen
- Art 48 Verwaltungskontrollen
- Art 49 Vor-Ort-Kontrollen
- Art 50 Kontrollsatz und Stichprobenerhebung für Vor-Ort-Kontrollen
- Art 51 Inhalt der Vor-Ort-Kontrollen
- Art 52 Ex-post-Kontrollen
- Art 53 Kontrollbericht
- Art 60 Leader
- Art 61 Zinszuschüsse und Prämien für Bürgschaften
- Art 62 Technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten
- Art 63 Vollständige oder teilweise Rücknahme von Unterstützung und Verwaltungssanktionen
- Art 64 Begriffsbestimmungen
- Art 65 Kontrollsystem für die Cross-Compliance
- Art 66 Beihilfezahlungen im Zusammenhang mit Cross-Compliance-Kontrollen
- Art 67 Zuständigkeiten der Kontrollbehörden
- Art 68 Mindestkontrollsatz
- Art 69 Auswahl der Kontrollstichprobe
- Art 70 Feststellung der Einhaltung der Anforderungen und Standards
- Art 70a Kontrollen durch Monitoring
- Art 70b Mitteilungen
- Art 71 Gegenstand der Vor-Ort-Kontrollen
- Art 72 Kontrollbericht
- Art 73 Allgemeine Grundsätze
- Art 74 Berechnung und Anwendung von Verwaltungssanktionen bei Fahrlässigkeit
- Art 75 Berechnung und Anwendung von Verwaltungssanktionen bei vorsätzlichen Verstößen
- Art 76 Inkrafttreten und Anwendung