Gesetze / VO (EU) Nr. 809/2014
VO (EU) Nr. 809/2014Art 62 Technische Hilfe auf Initiative der Mitgliedstaaten
Bei Ausgaben gemäß Artikel 51 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 gelten die Artikel 48 bis 51 und Artikel 53 der vorliegenden Verordnung entsprechend.
Die Verwaltungskontrollen gemäß Artikel 48 sowie die Vor-Ort-Kontrollen gemäß Artikel 49 werden von einer Einrichtung durchgeführt, die von der die technischen Hilfe gewährenden zuständigen Einrichtung funktional unabhängig ist.