Gesetze / VO (EU) Nr. 639/2014 · CELEX 02014R0639-20190101
Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung
80 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Geltungsbereich
- Art 2 Allgemeine Grundsätze
- Art 3 Kürzungen infolge der Haushaltsdisziplin
- Art 4 Rahmenvorgaben für Kriterien für die Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand
- Art 5 Rahmenvorgaben für Mindesttätigkeiten auf landwirtschaftlichen Flächen, die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand gehalten werden
- Art 6 Vorherrschen von Gras und anderen Grünfutterpflanzen auf Dauergrünland
- Art 7 Etablierte lokale Praktiken auf Dauergrünland
- Art 8 Verringerungskoeffizient gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 9 Hanf
- Art 10 Fälle, in denen landwirtschaftliche Flächen hauptsächlich Flächen sind, die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand erhalten werden
- Art 11 Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
- Art 12 Betrag der Direktzahlungen gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Artikel 13 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung
- Art 13 Kriterien für den Nachweis, dass die landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unwesentlich sind und dass die Haupttätigkeit oder der Hauptgeschäftszweck in der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit besteht
- Art 14 Vererbung, Änderung des Rechtsstatus oder der Bezeichnung sowie Zusammenschluss und Aufteilung
- Art 15 Ermittlung von beihilfefähigen Hektarflächen für die Zwecke der Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 16 Begrenzung gemäß Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 17 Festsetzung des Werts der Zahlungsansprüche gemäß den Artikeln 26 und 40 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 18 Endgültige Festsetzung des Werts und der Anzahl der Zahlungsansprüche
- Art 19 Festsetzung des Werts der Zahlungsansprüche in Härtefällen
- Art 20 Privatrechtliche Kaufverträge
- Art 21 Privatrechtliche Pachtverträge
- Art 22 Begünstigte gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 23 Berechnung des Werts von Zahlungsansprüchen
- Art 24 Anforderungen für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen
- Art 25 Übertragung von Ansprüchen
- Art 26 Rückfall in die nationale oder regionale Reserve aufgrund des Einbehalts bei Übertragung von Zahlungsansprüchen
- Art 27 Anwendung der Bestimmung zu unerwarteten Gewinnen
- Art 28 Festsetzung der Zahlungsansprüche aus der nationalen oder regionalen Reserve gemäß Artikel 30 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 29 Festsetzung der Zahlungsansprüche aus der nationalen oder regionalen Reserve gemäß Artikel 30 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 30 Weitere Vorschriften über die Festsetzung der Zahlungsansprüche aus der nationalen oder regionalen Reserve
- Art 31 Härtefälle
- Art 32 Umsetzung in Mitgliedstaaten, die Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 anwenden
- Art 33 Anwendung von Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 34 Festsetzung des Werts der Zahlungsansprüche gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für Mitgliedstaaten, die Artikel 21 Absatz 3 derselben Verordnung anwenden
- Art 35 Beihilfefähige Hektarflächen in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden
- Art 36 Anwendung von Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 37 Hanfanbau im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung
- Art 38 Anforderungen an die nationalen oder regionalen Zertifizierungssysteme
- Art 39 Berechnung des Betrags gemäß Artikel 28 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
- Art 40 Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturpflanzen für die Anbaudiversifizierung
- Art 41 Rahmenvorgaben für die Ausweisung weiterer Gebiete mit umweltsensiblem Dauergrünland außerhalb von Natura-2000-Gebieten
- Art 42 Rückumwandlung bei Nichteinhaltung der für umweltsensible Dauergrünlandflächen geltenden Verpflichtungen
- Art 43 Berechnung des Anteils von Dauergrünland
- Art 44 Erhaltung des Anteils der Dauergrünlandflächen
- Art 45 Weitere Kriterien für die Arten von im Umweltinteresse genutzten Flächen
- Art 46 Vorschriften für die regionale Umsetzung der im Umweltinteresse genutzten Flächen
- Art 47 Vorschriften für die gemeinsame Umsetzung und die von Betrieben zu erfüllenden Kriterien, um als in unmittelbarer Nähe liegend zu gelten
- Art 48 Bestimmung des Verhältnisses von Waldflächen zu landwirtschaftlichen Flächen
- Art 49 Zugang juristischer Personen zur Zahlung für Junglandwirte
- Art 50 Zugang einer Vereinigung natürlicher Personen zur Zahlung für Junglandwirte
- Art 51 Begriffsbestimmungen
- Art 52 Allgemeine Grundsätze
- Art 53 Voraussetzungen für die Gewährung der Stützung
- Art 53a Übertragung von Mitteln zwischen Maßnahmen
- Art 54 Kohärenz und Kumulierung der Stützung
- Art 55 Kriterien für die Genehmigung durch die Kommission
- Art 56 Genehmigung der landwirtschaftlichen Flächen für die Baumwollerzeugung
- Art 57 Genehmigung der Sorten für die Aussaat
- Art 58 Beihilfebedingungen
- Art 59 Anbaumethoden
- Art 60 Anerkennung von Branchenverbänden
- Art 61 Pflichten der Erzeuger
- Art 62 Mitteilungen im Zusammenhang mit Begriffsbestimmungen und den diesbezüglichen Vorschriften
- Art 63 Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verringerungskoeffizienten gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 64 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Basisprämie
- Art 65 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ökologisierung
- Art 66 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Zahlung für Junglandwirte
- Art 67 Mitteilungen im Zusammenhang mit der fakultativen gekoppelten Stützung
- Art 68 Mitteilungen im Zusammenhang mit den Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
- Art 69 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Umverteilungsprämie
- Art 70 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Zahlung für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen
- Art 71 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Kleinerzeugerregelung
- Art 72 Anwendung von Artikel 8 Absatz 1, Artikel 41 Absatz 4 oder Artikel 52 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 auf juristische Personen oder Vereinigungen
- Art 73 Lineare Kürzungen der Zahlungen
- Art 74 Auskunftsersuchen zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten
- Art 75 Berichte
- Art 76 Mitteilung über Beschlüsse aufgrund einer Überprüfung
- Art 77 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
- Art 78 Aufhebung
- Art 79 Inkrafttreten und Geltungsbeginn