Gesetze / VO (EU) Nr. 639/2014 · CELEX 02014R0639-20190101

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 639/2014 der Kommission vom 11. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik und zur Änderung des Anhangs X der genannten Verordnung

80 Normen · Änderungen

Inhaltsübersicht

  1. Art 1 Geltungsbereich
  2. Art 2 Allgemeine Grundsätze
  3. Art 3 Kürzungen infolge der Haushaltsdisziplin
  4. Art 4 Rahmenvorgaben für Kriterien für die Erhaltung einer landwirtschaftlichen Fläche in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand
  5. Art 5 Rahmenvorgaben für Mindesttätigkeiten auf landwirtschaftlichen Flächen, die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand gehalten werden
  6. Art 6 Vorherrschen von Gras und anderen Grünfutterpflanzen auf Dauergrünland
  7. Art 7 Etablierte lokale Praktiken auf Dauergrünland
  8. Art 8 Verringerungskoeffizient gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  9. Art 9 Hanf
  10. Art 10 Fälle, in denen landwirtschaftliche Flächen hauptsächlich Flächen sind, die auf natürliche Weise in einem für die Beweidung oder den Anbau geeigneten Zustand erhalten werden
  11. Art 11 Einkünfte aus nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten
  12. Art 12 Betrag der Direktzahlungen gemäß Artikel 9 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 und Artikel 13 Absatz 2 der vorliegenden Verordnung
  13. Art 13 Kriterien für den Nachweis, dass die landwirtschaftlichen Tätigkeiten nicht unwesentlich sind und dass die Haupttätigkeit oder der Hauptgeschäftszweck in der Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit besteht
  14. Art 14 Vererbung, Änderung des Rechtsstatus oder der Bezeichnung sowie Zusammenschluss und Aufteilung
  15. Art 15 Ermittlung von beihilfefähigen Hektarflächen für die Zwecke der Artikel 24 Absatz 2 und Artikel 39 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  16. Art 16 Begrenzung gemäß Artikel 24 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  17. Art 17 Festsetzung des Werts der Zahlungsansprüche gemäß den Artikeln 26 und 40 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  18. Art 18 Endgültige Festsetzung des Werts und der Anzahl der Zahlungsansprüche
  19. Art 19 Festsetzung des Werts der Zahlungsansprüche in Härtefällen
  20. Art 20 Privatrechtliche Kaufverträge
  21. Art 21 Privatrechtliche Pachtverträge
  22. Art 22 Begünstigte gemäß Artikel 24 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  23. Art 23 Berechnung des Werts von Zahlungsansprüchen
  24. Art 24 Anforderungen für die Aktivierung von Zahlungsansprüchen
  25. Art 25 Übertragung von Ansprüchen
  26. Art 26 Rückfall in die nationale oder regionale Reserve aufgrund des Einbehalts bei Übertragung von Zahlungsansprüchen
  27. Art 27 Anwendung der Bestimmung zu unerwarteten Gewinnen
  28. Art 28 Festsetzung der Zahlungsansprüche aus der nationalen oder regionalen Reserve gemäß Artikel 30 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  29. Art 29 Festsetzung der Zahlungsansprüche aus der nationalen oder regionalen Reserve gemäß Artikel 30 Absatz 7 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  30. Art 30 Weitere Vorschriften über die Festsetzung der Zahlungsansprüche aus der nationalen oder regionalen Reserve
  31. Art 31 Härtefälle
  32. Art 32 Umsetzung in Mitgliedstaaten, die Artikel 21 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 anwenden
  33. Art 33 Anwendung von Artikel 21 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  34. Art 34 Festsetzung des Werts der Zahlungsansprüche gemäß Artikel 26 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 für Mitgliedstaaten, die Artikel 21 Absatz 3 derselben Verordnung anwenden
  35. Art 35 Beihilfefähige Hektarflächen in den Mitgliedstaaten, die die Regelung für die einheitliche Flächenzahlung anwenden
  36. Art 36 Anwendung von Artikel 36 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  37. Art 37 Hanfanbau im Rahmen der Regelung für die einheitliche Flächenzahlung
  38. Art 38 Anforderungen an die nationalen oder regionalen Zertifizierungssysteme
  39. Art 39 Berechnung des Betrags gemäß Artikel 28 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013
  40. Art 40 Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturpflanzen für die Anbaudiversifizierung
  41. Art 41 Rahmenvorgaben für die Ausweisung weiterer Gebiete mit umweltsensiblem Dauergrünland außerhalb von Natura-2000-Gebieten
  42. Art 42 Rückumwandlung bei Nichteinhaltung der für umweltsensible Dauergrünlandflächen geltenden Verpflichtungen
  43. Art 43 Berechnung des Anteils von Dauergrünland
  44. Art 44 Erhaltung des Anteils der Dauergrünlandflächen
  45. Art 45 Weitere Kriterien für die Arten von im Umweltinteresse genutzten Flächen
  46. Art 46 Vorschriften für die regionale Umsetzung der im Umweltinteresse genutzten Flächen
  47. Art 47 Vorschriften für die gemeinsame Umsetzung und die von Betrieben zu erfüllenden Kriterien, um als in unmittelbarer Nähe liegend zu gelten
  48. Art 48 Bestimmung des Verhältnisses von Waldflächen zu landwirtschaftlichen Flächen
  49. Art 49 Zugang juristischer Personen zur Zahlung für Junglandwirte
  50. Art 50 Zugang einer Vereinigung natürlicher Personen zur Zahlung für Junglandwirte
  51. Art 51 Begriffsbestimmungen
  52. Art 52 Allgemeine Grundsätze
  53. Art 53 Voraussetzungen für die Gewährung der Stützung
  54. Art 53a Übertragung von Mitteln zwischen Maßnahmen
  55. Art 54 Kohärenz und Kumulierung der Stützung
  56. Art 55 Kriterien für die Genehmigung durch die Kommission
  57. Art 56 Genehmigung der landwirtschaftlichen Flächen für die Baumwollerzeugung
  58. Art 57 Genehmigung der Sorten für die Aussaat
  59. Art 58 Beihilfebedingungen
  60. Art 59 Anbaumethoden
  61. Art 60 Anerkennung von Branchenverbänden
  62. Art 61 Pflichten der Erzeuger
  63. Art 62 Mitteilungen im Zusammenhang mit Begriffsbestimmungen und den diesbezüglichen Vorschriften
  64. Art 63 Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verringerungskoeffizienten gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  65. Art 64 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Basisprämie
  66. Art 65 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Ökologisierung
  67. Art 66 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Zahlung für Junglandwirte
  68. Art 67 Mitteilungen im Zusammenhang mit der fakultativen gekoppelten Stützung
  69. Art 68 Mitteilungen im Zusammenhang mit den Mindestanforderungen für den Bezug von Direktzahlungen
  70. Art 69 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Umverteilungsprämie
  71. Art 70 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Zahlung für Gebiete mit naturbedingten Benachteiligungen
  72. Art 71 Mitteilungen im Zusammenhang mit der Kleinerzeugerregelung
  73. Art 72 Anwendung von Artikel 8 Absatz 1, Artikel 41 Absatz 4 oder Artikel 52 Absatz 6 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 auf juristische Personen oder Vereinigungen
  74. Art 73 Lineare Kürzungen der Zahlungen
  75. Art 74 Auskunftsersuchen zu Maßnahmen der Mitgliedstaaten
  76. Art 75 Berichte
  77. Art 76 Mitteilung über Beschlüsse aufgrund einer Überprüfung
  78. Art 77 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
  79. Art 78 Aufhebung
  80. Art 79 Inkrafttreten und Geltungsbeginn