Außer Kraft: Diese Verordnung wurde mit Wirkung vom 01.01.2023 durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/2529 aufgehoben.
Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für die zur Pflege und Ernte der Kulturen unter normalen Wachstumsbedingungen erforderlichen Anbaumethoden erlassen.