Gesetze / VO (EU) Nr. 639/2014

VO (EU) Nr. 639/2014

Art 63 Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Verringerungskoeffizienten gemäß Artikel 32 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013

Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission bis zum 31. Januar 2015 alle gemäß Artikel 8 gefassten Beschlüsse mit. Diese Mitteilung umfasst die Einzelheiten und die Begründung der Beschlüsse sowie die objektiven Kriterien, auf deren Grundlage die Beschlüsse gefasst wurden.

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