Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / VAP U 2.1 · GV. NRW. 2026 S. 683
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des umwelttechnischen Dienstes im Land Nordrhein-Westfalen
27 Normen · Ausgangsfassung vom 23.09.2026 · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich, Einstellungsbehörde und Einstellungsvoraussetzungen
- § 2 Bewerbung
- § 3 Einstellung
- § 4 Ernennung, Beendigung des Beamtenverhältnisses, vorzeitige Entlassung
- § 5 Zweck und Ziel des Vorbereitungsdienstes
- Abschnitt 2 Ausbildung
- § 6 Dauer des Vorbereitungsdienstes
- § 7 Ausbildungsbehörde, Ausbildungsleitung, Organisation der Ausbildung
- § 8 Gliederung und Inhalt der Ausbildung
- § 9 Ausbildungsnachweis
- § 10 Beurteilung der praktischen Ausbildung
- § 11 Urlaub
- Abschnitt 3 Laufbahnprüfung
- § 12 Zweck der Laufbahnprüfung
- § 13 Prüfungsausschuss
- § 14 Art der Prüfungen
- § 15 Durchführung der Prüfungsklausuren
- § 16 Durchführung der mündlichen Prüfung
- § 17 Unterbrechung der Prüfung, Rücktritt
- § 18 Bewertung der Prüfungsleistungen im Einzelnen
- § 19 Gesamtergebnis
- § 20 Prüfungszeugnis
- § 21 Nichtbestehen
- § 22 Wiederholung der Prüfung
- § 23 Regelungen für Menschen mit Behinderungen
- § 24 Niederschrift und Einsichtnahme
- § 25 Verstöße gegen die Prüfungsordnung
- Abschnitt 4 Schlussbestimmungen
- § 26 Übergangsvorschrift
- § 27 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2