Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1
VAP U 2.1§ 2 Bewerbung
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-34650--2026/2#abs-1 (1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-34650--2026/2#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:
1. ein tabellarischer Lebenslauf,
2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,
3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und
4. Nachweise über praktische und etwaige berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung.