Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Ausbildungs- und Prüfungsverordnung umwelttechnischer Dienst 2.1

VAP U 2.1

§ 2 Bewerbung

Stand: 02.10.2026

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/nw-34650--2026/2#abs-1 (1) Bewerbungen sind an die Einstellungsbehörde zu richten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/nw-34650--2026/2#abs-2 (2) Der Bewerbung sind beizufügen:

1. ein tabellarischer Lebenslauf,

2. eine Kopie des letzten Zeugnisses einer allgemeinbildenden Schule,

3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses nach § 1 Absatz 3 Nummer 3 und

4. Nachweise über praktische und etwaige berufliche Tätigkeiten seit der Schulentlassung.

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