Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
GGArt 8
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/8#abs-1 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/8#abs-2 (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
Wird zitiert von 1.599 Entscheidungen zu Art 8 GG →
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Nach Gewicht
- BVerfG, 01.10.2025 – 1 BvR 2428/20Strafbarkeit der "groben Störung" einer Versammlung im Rahmen einer Gegendemonstration (§ 21 Alt 3 VersG <RIS: VersammlG>) verfassungsgemäß - Beschränkung des Zitiergebots des Art 19 Abs 1 S 2 GG auf vorhersehbare Grundrechtseinschränkungen - Versammlungsfreiheit schützt grds auch "störende" Gegendemonstrationen - Sprungrevision steht Rechtswegerschöpfung gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG nicht grds entgegenZitiert von 3
- OVG Hamburg, 01.03.2023 – 4 Bf 221/20Zitiert von 2
- BVerfG, 24.10.2001 – 1 BvR 1190/90Strafgerichtliche Verurteilungen wegen Nötigung durch Blockadeaktionen: Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerden KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 239
- VG Stuttgart, 12.06.2014 – 5 K 808/11Zitiert von 6
- BVerfG, 22.02.2011 – 1 BvR 699/06Zur Grundrechtsbindung gemischtwirtschaftlicher Unternehmen in Privatrechtsform, die von der öffentlichen Hand beherrscht werden - Gewährleistung der Versammlungsfreiheit nicht nur im öffentlichen Straßenraum, sondern auch an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs - hier: Versammlungs- und Meinungskundgabeverbot auf Flughafengelände verletzt Versammlungs- und Meinungsfreiheit - abweichende Meinung: nicht hinreichend tragfähige Begründung der unmittelbaren Grundrechtsbindung; extensive Ausdehnung des Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit; unzureichende Gewichtung der Spezifika eines Großflughafens für die Veranstaltung von VersammlungenZitiert von 183
- VG Hamburg, 15.07.2020 – 10 K 307/18Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 26.08.2026 – 18 L 2523/26Erfolgloser Eilantrag gegen versammlungsrechtliche Beschränkung eines Protestcamps in einem Landschaftsschutzgebiet KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 24.07.2026 – 18 L 2189/26
- OVG NRW, 08.06.2026 – 15 B 370/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 8 GG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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28.03.2019 Ausfertigung
Art. 8 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I 404)
BGBl. 2019 I S. 404
BGBl. 2019 I S. 404 Gesetzgebungsmaterialien
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.