Gesetze / Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

GG

Art 8

Stand: 10.06.2019

Bund1.577 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/GG/8#abs-1 (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/GG/8#abs-2 (2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.

Art 7 Art 9