§ 12a
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Freiburg, 29.01.2021 – 10 K 4722/19Zitiert von 2
- VG Berlin, 26.04.2012 – VG 1 K 818.09Zitiert von 1
- VG Münster, 21.08.2009 – 1 K 1403/08Zitiert von 11
- VG Düsseldorf, 17.02.2025 – 18 K 1220/22
- Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 11.04.2014 – 129/13
- Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 06.03.2025 – P.St. 2920, P.St. 2931
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 17.02.2021 – 17 L 1531/20
- BVerwG, 25.10.2017 – 6 C 45/16Zitiert von 5
- BVerwG, 25.10.2017 – 6 C 46/16Faktischer Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch Tiefflug eines Tornado-Kampfflugzeugs über Demonstranten-CampZitiert von 79
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 12a VersammlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VersammlG/12a#abs-1 (1) Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen. Die Maßnahmen dürfen auch durchgeführt werden, wenn Dritte unvermeidbar betroffen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VersammlG/12a#abs-2 (2) Die Unterlagen sind nach Beendigung der öffentlichen Versammlung oder zeitlich und sachlich damit unmittelbar im Zusammenhang stehender Ereignisse unverzüglich zu vernichten, soweit sie nicht benötigt werden
Unterlagen, die aus den in Satz 1 Nr. 2 aufgeführten Gründen nicht vernichtet wurden, sind in jedem Fall spätestens nach Ablauf von drei Jahren seit ihrer Entstehung zu vernichten, es sei denn, sie würden inzwischen zu dem in Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Zweck benötigt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VersammlG/12a#abs-3 (3) Die Befugnisse zur Erhebung personenbezogener Informationen nach Maßgabe der Strafprozeßordnung und des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten bleiben unberührt.