Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 35
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- BVerfG, 19.05.2015 – 2 BvR 1170/14Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Anwendung der Stichtagsregelung des § 35 ZPOEG auf ein Umgangsrechtsverfahren, das zwar Dauerwirkung entfaltet, aber vor dem 31.12.2006 formell rechtskräftig abgeschlossen wurde - zur Berücksichtigung der MRK und der RSpr des EGMR bei der Auslegung der Grundrechte und der Verfassungsprinzipien des GGZitiert von 25
- BVerfG, 20.04.2016 – 2 BvR 1488/14Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Stichtagsregelung des § 35 EGZPO (juris: ZPOEG) - Ausschluss des Restitutionsgrundes des § 580 Nr 8 ZPO (Feststellung einer Konventionsverletzung) für vor dem 31.12.2006 rechtskräftig iSd §§ 19 EGZPO, 705 ZPO abgeschlossene Verfahren mit Anforderungen der EMRK (juris: MRK) sowie der Rspr des EGMR vereinbarZitiert von 6
- BAG, 22.11.2012 – 2 AZR 570/11Restitutionsklage - festgestellter KonventionsverstoßZitiert von 8
- BGH, 19.03.2014 – XII ZB 511/13Umgangsrecht des biologischen Vaters: Wiederaufnahme vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossener Umgangsrechtsverfahren bei später ergangener Entscheidung des EGMRZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 22.08.2013 – 2 UF 23/12Zitiert von 2
- LAG Düsseldorf, 04.05.2011 – 7 Sa 1427/10Zitiert von 5
Zuletzt entschieden
- EGMR, 25.09.2018 – 61595/15Menschenrechte: Unzulässigkeit der Individualbeschwerde wegen Weigerung der Wiederaufnahme eines Zivilverfahrens nach einem EGMR-Urteil KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BVerfG, 26.06.2014 – 2 BvR 1170/14Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Wiederaufnahme eines Umgangsrechtsverfahrens als unzulässige Vorwegnahme der HauptsacheZitiert von 2
- ArbG Essen, 22.11.2013 – 5 Ca 2480/13Zitiert von 1
12 Entscheidungen zu § 35 ZPOEG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 ZPOEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auf Verfahren, die vor dem 31. Dezember 2006 rechtskräftig abgeschlossen worden sind, ist § 580 Nr. 8 der Zivilprozessordnung nicht anzuwenden.