§ 876 Termin zur Erklärung und Ausführung
Stand: 10.06.2019
Wird in dem Termin ein Widerspruch gegen den Plan nicht erhoben, so ist dieser zur Ausführung zu bringen. Erfolgt ein Widerspruch, so hat sich jeder dabei beteiligte Gläubiger sofort zu erklären. Wird der Widerspruch von den Beteiligten als begründet anerkannt oder kommt anderweit eine Einigung zustande, so ist der Plan demgemäß zu berichtigen. Wenn ein Widerspruch sich nicht erledigt, so wird der Plan insoweit ausgeführt, als er durch den Widerspruch nicht betroffen wird.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 876 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 19.12.2019 – IX ZB 41/19Anlass zur Erhebung einer Widerspruchsklage durch Beteiligung an Verteilungsverfahren nach GrundstücksversteigerungZitiert von 3
- BGH, 19.02.2009 – V ZB 54/08Zitiert von 3
- BGH, 01.02.2007 – V ZB 80/06Zitiert von 3
- LG Wuppertal, 10.02.2004 – 1 O 305/03
- BGH, 20.02.2020 – V ZB 131/19Zwangsversteigerung: Folgen eine Vollstreckungsgegenklage auf das VerteilungsverfahrenZitiert von 3
- BGH, 11.06.2015 – V ZB 160/14Widerspruch gegen den Teilungsplan nach Grundstückszwangsversteigerung: Nachweis der Klageeinreichung innerhalb der MonatsfristZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Schleswig, 03.12.2020 – 2 MB 6/20
- BGH, 19.10.2017 – IX ZR 79/16Grundstückserwerb in der Zwangsversteigerung: Erhebung von Einreden aus dem Sicherungsvertrag bei Inanspruchnahme des Erwerbers aus der GrundschuldZitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 13.02.2014 – 3 U 275/12Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 876 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.