§ 87 Erlöschen der Vollmacht
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/87#abs-1 (1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/87#abs-2 (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für Wahrnehmung seiner Rechte in anderer Weise gesorgt hat.
Wird zitiert von 253 Entscheidungen zu § 87 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BPatG, 22.10.2001 – 9 W (pat) 53/00
- BGH, 08.11.2022 – VIII ZB 21/22Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen ProzessbevollmächtigtenZitiert von 3
- BGH, 19.09.2007 – VIII ZB 44/07Zivilprozessrecht: Keine Zurechnung des Verschuldens des früheren Prozessbevollmächtigten nach Mandatsniederlegung im Rahmen der Wiedereinsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- BPatG, 05.08.2008 – 24 W (pat) 97/07
- BSG, 07.12.2000 – B 8 KN 11/00 U BZitiert von 4
- LAG Hamm, 07.06.2021 – 14 Ta 144/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.07.2026 – XII ZB 591/25Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Voraussetzungen der Zurechnung eines Anwaltsverschuldens nach § 85 Abs. 2 ZPO bei Beendigung des Mandatsverhältnisses Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OVG NRW, 16.06.2026 – 15 A 1471/23
- BFH, 13.04.2026 – V B 19/26 · Fortwirken einer Prozessvollmacht
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.