§ 87 Erlöschen der Vollmacht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 235
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BPatG, 22.10.2001 – 9 W (pat) 53/00
- BGH, 08.11.2022 – VIII ZB 21/22Anzeige des Erlöschens der Prozessvollmacht des bisherigen ProzessbevollmächtigtenZitiert von 3
- BGH, 19.09.2007 – VIII ZB 44/07Zitiert von 15
- BPatG, 05.08.2008 – 24 W (pat) 97/07
- BSG, 07.12.2000 – B 8 KN 11/00 U BZitiert von 4
- LAG Hamm, 07.06.2021 – 14 Ta 144/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 16.06.2026 – 15 A 1471/23
- BFH, 13.04.2026 – V B 19/26 · Fortwirken einer Prozessvollmacht
- OLG München, 02.03.2026 – 7 U 3795/25 e
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 87 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/87#abs-1 (1) Dem Gegner gegenüber erlangt die Kündigung des Vollmachtvertrags erst durch die Anzeige des Erlöschens der Vollmacht, in Anwaltsprozessen erst durch die Anzeige der Bestellung eines anderen Anwalts rechtliche Wirksamkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/87#abs-2 (2) Der Bevollmächtigte wird durch die von seiner Seite erfolgte Kündigung nicht gehindert, für den Vollmachtgeber so lange zu handeln, bis dieser für Wahrnehmung seiner Rechte in anderer Weise gesorgt hat.