§ 88 Mangel der Vollmacht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 269
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Nach Gewicht
- BGH, 29.09.2021 – VII ZB 25/20Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags bei Vollstreckungsbescheiden für einen durch einen Inkassodienstleister vertretenen GläubigerZitiert von 6
- BGH, 29.09.2021 – VII ZB 29/20Zwangsvollstreckungsverfahren: Zulässigkeit des vereinfachten Vollstreckungsantrags im elektronischen Rechtsverkehr durch einen Inkassodienstleister bei VollstreckungsbescheidenZitiert von 1
- BPatG, 24.01.2023 – 25 W (pat) 10/21Markenbeschwerdeverfahren - „SUPER TOX/SUPER TOX“ - Unzulässigkeit des Widerspruchs - Rüge der Inlandsvertretervollmacht - kein Nachweis der Bevollmächtigung - Kostenauferlegung hinsichtlich Beschwerdeverfahren
- BPatG, 24.11.2021 – 25 W (pat) 36/20Markenbeschwerdeverfahren – " SUPERTOX/SUPERTOX “ – zur Unzulässigkeit des Widerspruchs – Widersprechende mit Sitz im Ausland - zum Erfordernis der Vorlage einer Inlandsvertretervollmacht – Kostenauferlegung
- BGH, 04.05.2022 – VII ZB 18/18Zwangsvollstreckungsverfahren: Heilung eines Mangels der Vollmacht beim Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses durch einen InkassodienstleisterZitiert von 4
- BGH, 04.05.2016 – III ZR 100/15Verjährungshemmende Wirkung des Güteverfahrens: Auslegung der Verfahrensordnung zum Nachweis der Vollmacht; Ende der HemmungswirkungZitiert von 4
Zuletzt entschieden
- LG Wuppertal, 15.04.2026 – 14 O 78/26
- BAG, 28.01.2026 – 7 ABR 23/24Anfechtung Betriebsratswahl - Verkennung BetriebsbegriffZitiert von 1
- BAG, 28.01.2026 – 7 ABR 40/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 88 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/88#abs-1 (1) Der Mangel der Vollmacht kann von dem Gegner in jeder Lage des Rechtsstreits gerügt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/88#abs-2 (2) Das Gericht hat den Mangel der Vollmacht von Amts wegen zu berücksichtigen, wenn nicht als Bevollmächtigter ein Rechtsanwalt auftritt.