§ 833a Pfändungsumfang bei Kontoguthaben
Stand: 10.06.2019
Die Pfändung des Guthabens eines Kontos bei einem Kreditinstitut umfasst das am Tag der Zustellung des Pfändungsbeschlusses bei dem Kreditinstitut bestehende Guthaben sowie die Tagesguthaben der auf die Pfändung folgenden Tage.
Wird zitiert von 23 Entscheidungen zu § 833a ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Essen, 23.05.2011 – 7 T 235/11
- BGH, 24.09.2020 – IX ZR 289/18Insolvenzverfahren: Widerruf der für ein Gemeinschaftskonto vereinbarten Einzelverfügungsbefugnis durch den schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter; Umfang des AGB-Pfandrechts der Bank an einem Guthaben auf einem im Kontokorrent geführten GirokontoZitiert von 14
- BGH, 21.09.2017 – IX ZR 40/17Insolvenzverfahren: Öffentlich-rechtliche Verstrickung des gepfändeten Vermögensgegenstandes; fortdauernde Wirkungen der Verstrickung; Schutz des DrittschuldnersZitiert von 11
- BSG, 21.06.2023 – B 7 AS 3/22 R(Grundsicherung für Arbeitsuchende - Erstattung vorläufig erbrachter Leistungen nach abschließender Entscheidung - Einkommens- bzw Vermögensberücksichtigung - Beschränkung der Minderjährigenhaftung - Ermittlung des Bestands des Vermögens bei Eintritt der Volljährigkeit - Stichtagsregelung - Saldierung - Guthaben auf Girokonto durch Insolvenzgeldzahlung - Pfändungsschutz - Erkenntnisverfahren - Vollstreckungsverfahren - zeitlicher Anwendungsbereich von § 40 Abs 9 SGB 2 idF vom 16.12.2022)Zitiert von 4
- VG Schleswig, 02.11.2023 – 4 A 273/21
- OLG Celle, 12.10.2023 – 1 ORs 4/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 – OVG 12 S 6/21
- BFH, 30.07.2020 – VII B 73/20 (AdV)Zur Beitreibung nach dem EUBeitrG unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens betreffend "Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung des Coronavirus COVID-19/SARS-CoV-2" vom 19.03.2020
- FG Hamburg, 02.03.2020 – 6 V 4/20Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 833a ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.