§ 802i Vermögensauskunft des verhafteten Schuldners
Stand: 20.07.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/802i#abs-1 (1) Der verhaftete Schuldner kann zu jeder Zeit bei dem Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts des Haftortes verlangen, ihm die Vermögensauskunft abzunehmen. Dem Verlangen ist unverzüglich stattzugeben; § 802f Absatz 7 gilt entsprechend. Dem Gläubiger wird die Teilnahme ermöglicht, wenn er dies beantragt hat und seine Teilnahme nicht zu einer Verzögerung der Abnahme führt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/802i#abs-2 (2) Nach Abgabe der Vermögensauskunft wird der Schuldner aus der Haft entlassen. § 802f Absatz 7 und 8 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/802i#abs-3 (3) Kann der Schuldner vollständige Angaben nicht machen, weil er die erforderlichen Unterlagen nicht bei sich hat, so kann der Gerichtsvollzieher einen neuen Termin bestimmen und die Vollziehung des Haftbefehls bis zu diesem Termin aussetzen. § 802f gilt entsprechend; der Setzung einer Zahlungsfrist bedarf es nicht.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 802i ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 03.11.2017 – 2 BvR 2135/09Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Verhängung von Erzwingungshaft gem § 901 ZPO aF (jetzt: § 802g ZPO) - keine kürzere Bemessung bei Vollstreckung wegen einer Geldforderung mit Blick auf Forderungshöhe geboten - Erzwingungshaft muss zudem nicht hinter ersatzweise angeordneter Ordnungshaft zurückbleibenZitiert von 3
- LG München II, 14.01.2026 – 20 T 15671/25
- AG Frankenthal (Pfalz), 14.10.2024 – 5 M 1163/24
- OLG Frankfurt am Main, 01.06.2022 – 18 W 19/21Zitiert von 1
- BVerfG, 19.04.2021 – 1 BvR 679/21Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung von Erzwingungshaft im Verfahren der Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeiträgen - Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mit Blick auf zivilprozessualen Vollstreckungsschutz - Ablehnung der Zulassung eines Beistandes bei erheblichen Zweifeln an dessen juristischer QualifikationZitiert von 9
- BGH, 02.05.2024 – I ZB 61/23Umfang der Verpflichtung eines Schuldners zur Abgabe einer VermögensauskunftZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 23.09.2024 – 25 W 153/24
- BGH, 07.09.2022 – VII ZB 38/21Anspruch auf Konkretisierung einer Auskunftspflicht in Pfändungs- und Überweisungsbeschluss gegenüber VollstreckungsgerichtZitiert von 1
- LG Tübingen, 14.04.2015 – 5 T 72/15Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 802i ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.