§ 795a Zwangsvollstreckung aus Kostenfestsetzungsbeschluss
Stand: 10.06.2019
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- VG Regensburg, 22.04.2024 – RN 2 V 23.2394Zitiert von 2
- VG Regensburg, 18.01.2022 – RN 2 V 20.367Zitiert von 6
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Die Zwangsvollstreckung aus einem Kostenfestsetzungsbeschluss, der nach § 105 auf das Urteil gesetzt ist, erfolgt auf Grund einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils; einer besonderen Vollstreckungsklausel für den Festsetzungsbeschluss bedarf es nicht.