§ 724 Vollstreckbare Ausfertigung
Stand: 01.01.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/724#abs-1 (1) Die Zwangsvollstreckung wird auf Grund einer mit der Vollstreckungsklausel versehenen Ausfertigung des Urteils (vollstreckbare Ausfertigung) durchgeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/724#abs-2 (2) Die vollstreckbare Ausfertigung wird von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges erteilt. Ist der Rechtsstreit bei einem höheren Gericht anhängig, so kann die vollstreckbare Ausfertigung auch von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erteilt werden.
Wird zitiert von 258 Entscheidungen zu § 724 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 02.05.2025 – 6 W 42/25Zitiert von 2
- BGH, 07.10.2020 – VII ZB 56/18Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Grundschuldbestellungsurkunde: Kündigungserfordernis als Vollstreckungsbedingung; Erteilung einer einfachen Vollstreckungsklausel bei Verzicht auf den Nachweis der das Bestehen und die Fälligkeit der Zahlungsverpflichtung begründenden Tatsachen; Prüfungsumfang im KlauselerteilungsverfahrenZitiert von 4
- BGH, 12.01.2012 – VII ZB 71/09Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer qualifizierten Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ohne die erforderlichen NachweiseZitiert von 15
- OLG Hamm, 24.02.2016 – 32 SA 5/16
- BGH, 18.12.2024 – VII ZB 30/23Erteilung einer Vollstreckungsklausel zur Räumungsvollstreckung: Berücksichtigung von Umständen im Klauselerteilungsverfahren für ein Besitzrecht eines DrittenZitiert von 1
- BGH, 25.10.2012 – VII ZB 57/11Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses: Umfang einer Überprüfung der Vollstreckungsklausel für einen Unterhaltsfestsetzungsbeschluss durch das VollstreckungsgerichtZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- LAG Hamm, 17.09.2026 – 9 Ta 209/26Zwangsvollstreckung - Zeugniserteilung - Vergleich über Zeugnisinhalt - Festsetzung von Zwangsgeld Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BFH, 04.08.2026 – IV B 15/26Zur Vollstreckung eines auf Auskunftserteilung gerichteten Urteils
- LAG Hamm, 04.06.2026 – 9 Ta 103/26
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 724 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.