Gesetze / Zivilprozessordnung

ZPO

§ 576 Gründe der Rechtsbeschwerde

Stand: 10.06.2019

Bund132 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/576#abs-1 (1) Die Rechtsbeschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Entscheidung auf der Verletzung des Bundesrechts oder einer Vorschrift beruht, deren Geltungsbereich sich über den Bezirk eines Oberlandesgerichts hinaus erstreckt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/576#abs-2 (2) Die Rechtsbeschwerde kann nicht darauf gestützt werden, dass das Gericht des ersten Rechtszuges seine Zuständigkeit zu Unrecht angenommen oder verneint hat.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/576#abs-3 (3) Die §§ 546, 547, 556 und 560 gelten entsprechend.

§ 575 § 577