§ 1061 Ausländische Schiedssprüche
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1061#abs-1 (1) Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche richtet sich nach dem Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (BGBl. 1961 II S. 121). Die Vorschriften in anderen Staatsverträgen über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen bleiben unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1061#abs-2 (2) Ist die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, stellt das Gericht fest, dass der Schiedsspruch im Inland nicht anzuerkennen ist.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1061#abs-3 (3) Wird der Schiedsspruch, nachdem er für vollstreckbar erklärt worden ist, im Ausland aufgehoben, so kann die Aufhebung der Vollstreckbarerklärung beantragt werden.
Wird zitiert von 146 Entscheidungen zu § 1061 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 09.03.2023 – I ZB 33/22Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Aufhebungsverfahren im Ursprungsstaat mit abweisender Entscheidung; Reichweite einer Schiedsklausel in subjektiver Hinsicht; Antrag des zukünftigen Antragsgegners auf Feststellung der Nichtanerkennung des ausländischen Schiedsspruchs; Fristgebundenheit des FeststellungsantragsZitiert von 11
- OLG Stuttgart, 14.10.2003 – 1 Sch 16/02; 1 Sch 6/03Zitiert von 4
- BGH, 16.07.2026 – I ZB 107/25Vollstreckbarerklärung ausländischer Schiedssprüche: Reichweite der Staatenimmunität bei Verträgen über die Beschaffung von Gütern für Streitkräfte Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BayObLG, 13.09.2024 – 101 Sch 146/23 e
- OLG Saarbrücken, 30.05.2011 – 4 Sch 3/10Zitiert von 5
- OLG Köln, 23.01.2025 – 19 Sch 16/25
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 23.09.2026 – 102 Sch 134/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Einvernehmliche Änderung des Schiedsorts; Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung bei der Streitwertfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 06.08.2026 – 102 Sch 61/26 eInternationales Schiedsverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Anrechnung einer Teilzahlung und Konkretisierung der Mehrwertsteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 02.03.2026 – 19 Sch 11/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1061 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.