§ 554 Anschlussrevision
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/554#abs-1 (1) Der Revisionsbeklagte kann sich der Revision anschließen. Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Revisionsanschlussschrift bei dem Revisionsgericht.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/554#abs-2 (2) Die Anschließung ist auch statthaft, wenn der Revisionsbeklagte auf die Revision verzichtet hat, die Revisionsfrist verstrichen oder die Revision nicht zugelassen worden ist. Die Anschließung ist bis zum Ablauf eines Monats nach der Zustellung der Revisionsbegründung zu erklären.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/554#abs-3 (3) Die Anschlussrevision muss in der Anschlussschrift begründet werden. § 549 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 und die §§ 550 und 551 Abs. 3 gelten entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/554#abs-4 (4) Die Anschließung verliert ihre Wirkung, wenn die Revision zurückgenommen, verworfen oder durch Beschluss zurückgewiesen wird.
Wird zitiert von 328 Entscheidungen zu § 554 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BAG, 17.01.2012 – 3 AZR 10/10Zugehörigkeit des Rückkaufswertes einer Rückversicherung zur InsolvenzmasseZitiert von 25
- BGH, 08.05.2012 – XI ZR 261/10Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Beschränkung der Revisionszulassung auf eine Prozesspartei; Schicksal einer unzulässigen Revision bei Revisionsrücknahme; Kostentragung bei Revisionsrücknahme; Berücksichtigung von entgangenem Gewinn bei der StreitwertbemessungZitiert von 92
- BGH, 22.11.2007 – I ZR 74/05Zivilprozessrecht: Unzulässigkeit der Anschlussrevision ohne unmittelbaren rechtlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Gegenstand der Hauptrevision Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 76
- BSG, 23.02.2017 – B 5 SF 5/16 AR(Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des 12. Senats des BSG - Auslegung des § 164 Abs 2 S 3 SGG - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - Verfassungsrecht - keine Übertragung der gesteigerten Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge oder Nichtzulassungsbeschwerde)Zitiert von 7
- BSG, 06.10.2016 – B 5 SF 4/16 AR(Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des 12. Senats des BSG - Auslegung des § 164 Abs 2 S 3 SGG - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - Verfassungsrecht - keine Übertragung der gesteigerten Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge oder Nichtzulassungsbeschwerde)Zitiert von 4
- BSG, 06.10.2016 – B 5 SF 3/16 AR(Sozialgerichtliches Verfahren - Anfrageverfahren - Antwort auf die Anfrage des 12. Senats des BSG - Auslegung des § 164 Abs 2 S 3 SGG - Anforderungen an die Revisionsbegründung - Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Darstellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts - Verfassungsrecht - keine Übertragung der gesteigerten Anforderungen an die Begründung einer Verfahrensrüge oder Nichtzulassungsbeschwerde)Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.07.2026 – XII ZR 7/24Anpassung von Geschäftsmiete bei Geschäftsgrundlagenstörung wegen hoheitlicher Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie
- BGH, 02.07.2026 – I ZR 212/25 · GVR Text und GVR FotoZitiert von 1
- BGH, 23.06.2026 – VI ZR 97/22Begriff des immateriellen Schadens nach Art. 82 DSGVO bei der Fehlversendung personenbezogener Bewerberdaten; Voraussetzungen eines präventiven Unterlassungsanspruchs bei DatenschutzverstößenZitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 554 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.