Gesetze / Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche
BGBEGArt 170
Stand: 10.06.2019
Für ein Schuldverhältnis, das vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs entstanden ist, bleiben die bisherigen Gesetze maßgebend.
Wird zitiert von 86 Entscheidungen zu Art 170 BGBEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 28.10.2003 – X ZR 118/02Zitiert von 1
- BVerfG, 20.01.2010 – 1 BvR 2062/09Nichtannahmebeschluss: Wegen nicht ausreichender Substantiierung und mangelnder Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Beschränkung des Kostenersatzes für Abmahnungen in Urheberechtsverletzungen auf 100 .-- EuroZitiert von 2
- BGH, 23.01.2001 – X ZR 247/98Zitiert von 13
- VG Gelsenkirchen, 23.06.2023 – 17 K 881/23Zitiert von 2
- BGH, 21.02.2013 – VII ZA 14/12Ausgleichsanspruch des Versicherungsvertreters: Richtlinienkonforme Auslegung des vor der Gesetzesneufassung entstandenen AusgleichsanspruchsZitiert von 2
- BGH, 16.11.2005 – XII ZR 124/03Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- BGH, 18.02.2026 – XII ZB 254/25Wirksamkeit einer aus dem islamischen Rechtskreis stammenden Brautgabevereinbarung
- ArbG Berlin, 02.06.2025 – 21 Ca 16313/24
- OLG Stuttgart, 08.04.2025 – 6 U 126/24Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 170 BGBEG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.