§ 549 Revisionseinlegung
Stand: 10.01.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/549#abs-1 (1) Die Revision wird durch Einreichung der Revisionsschrift bei dem Revisionsgericht eingelegt. Die Revisionsschrift muss enthalten:
1.
die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Revision gerichtet wird;
2.
die Erklärung, dass gegen dieses Urteil Revision eingelegt werde.
§ 544 Absatz 8 Satz 2 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/549#abs-2 (2) Die allgemeinen Vorschriften über die vorbereitenden Schriftsätze sind auch auf die Revisionsschrift anzuwenden.
Wird zitiert von 55 Entscheidungen zu § 549 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 02.02.1960 – 2 BvF 5/58Der Bundesgesetzgeber kann den Zuständigkeitskreis der oberen Bundesgerichte bezüglich des Umfangs des revisiblen Rechts auch insofern bestimmen, als es sich um die Anwendung von Landesrecht handelt (GG Art. 74 Nr. 1, Art. 99; BRRG § 127)Zitiert von 10
- BGH, 24.05.2000 – III ZR 300/99Zitiert von 4
- BGH, 03.11.2000 – V ZR 306/99Zitiert von 2
- BAG, 12.01.2005 – 5 AZR 144/04Zitiert von 12
- BGH, 18.12.2019 – VIII ZR 332/18Revisionsverfahren über Anspruch des Vermieters auf Duldung einer Modernisierungsmaßnahme: Behebung einer falschen Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Rechtsmittelschrift; Beginn der Revisionsfrist erst mit Zustellung des Berichtigungsbeschlusses des Berufungsgerichts; Anforderungen an eine ModernisierungsankündigungZitiert von 11
- BGH, 20.11.2018 – II ZR 196/16Rechtliches Gehör: Voraussetzungen einer erneuten Zeugenvernehmung durch das BerufungsgerichtZitiert von 5
Zuletzt entschieden
- BGH, 23.04.2026 – I ZR 41/24Gewinnabschöpfung wegen "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle"; Unterlassungsansprüche hinsichtlich weiterer Passagen - Der Schatz von OggersheimZitiert von 1
- BGH, 02.12.2025 – II ZR 114/24Umfang der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers wegen sittenwidriger Schädigung durch Unterstützung eines von der Gesellschaft betriebenen betrügerischen AnlagesystemsZitiert von 1
- BGH, 13.05.2025 – VI ZR 186/22Klagezulässigkeit bei verweigerter Anschrift; Entschädigungsanspruch bei unverschlüsselter Faxübermittlung personenbezogener DatenZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 549 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.