§ 452 Beeidigung der Partei
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/452#abs-1 (1) Reicht das Ergebnis der unbeeidigten Aussage einer Partei nicht aus, um das Gericht von der Wahrheit oder Unwahrheit der zu erweisenden Tatsache zu überzeugen, so kann es anordnen, dass die Partei ihre Aussage zu beeidigen habe. Waren beide Parteien vernommen, so kann die Beeidigung der Aussage über dieselben Tatsachen nur von einer Partei gefordert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/452#abs-2 (2) Die Eidesnorm geht dahin, dass die Partei nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/452#abs-3 (3) Der Gegner kann auf die Beeidigung verzichten.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/452#abs-4 (4) Die Beeidigung einer Partei, die wegen wissentlicher Verletzung der Eidespflicht rechtskräftig verurteilt ist, ist unzulässig.
Wird zitiert von 24 Entscheidungen zu § 452 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2017 – 5 Sa 239/17
- BGH, 13.11.1953 – 5 StR 496/53Zitiert von 1
- AG Mannheim, 09.05.2008 – 10 C 404/07
- BVerfG, 19.10.2004 – 2 BvR 779/04Strafrechtliche Rehabilitierung: Verletzung von rechtlichem Gehör und effektivem Rechtsschutz bei unzureichender Amtsermittlung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 46
- BGH, 05.02.2024 – 3 StR 470/23Strafzumessung bei Anstiftung zur falschen uneidlichen Aussage: Tatbestandsmerkmal "als Zeuge" als tatbezogenes persönliches Merkmal
- BGH, 07.10.2009 – Xa ZR 131/04Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- LG Stralsund, 24.03.2025 – 2 O 164/24Zitiert von 1
- LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2025 – 5 SLa 71/24
- AG Kleve, 16.02.2024 – 35 C 132/23
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 452 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.