§ 448 Vernehmung von Amts wegen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 879
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Nach Gewicht
- OLG Schleswig, 18.07.2018 – 12 U 8/18Zitiert von 2
- BAG, 14.11.2013 – 8 AZR 813/12Entschädigung - Schadensersatz - Beweislast - ParteivernehmungZitiert von 16
- LAG Baden-Württemberg, 22.02.2006 – 13 Sa 42/05Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 12.07.2011 – I-1 U 242/10
- BGH, 20.07.2017 – III ZR 296/15Mangelhafte Anlageberatung: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Unkenntnis der Anspruch begründenden UmständeZitiert von 21
- OLG Düsseldorf, 16.02.2023 – 15 U 57/21Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 20.07.2026 – 19 U 183/25
- OLG Brandenburg, 21.05.2026 – 5 U 94/25
- OLG Brandenburg, 07.05.2026 – 10 U 70/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 448 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Auch ohne Antrag einer Partei und ohne Rücksicht auf die Beweislast kann das Gericht, wenn das Ergebnis der Verhandlungen und einer etwaigen Beweisaufnahme nicht ausreicht, um seine Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer zu erweisenden Tatsache zu begründen, die Vernehmung einer Partei oder beider Parteien über die Tatsache anordnen.