§ 445 Vernehmung des Gegners; Beweisantritt
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/445#abs-1 (1) Eine Partei, die den ihr obliegenden Beweis mit anderen Beweismitteln nicht vollständig geführt oder andere Beweismittel nicht vorgebracht hat, kann den Beweis dadurch antreten, dass sie beantragt, den Gegner über die zu beweisenden Tatsachen zu vernehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/445#abs-2 (2) Der Antrag ist nicht zu berücksichtigen, wenn er Tatsachen betrifft, deren Gegenteil das Gericht für erwiesen erachtet.
Wird zitiert von 334 Entscheidungen zu § 445 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Braunschweig, 26.05.2025 – 2 U 10/24
- OLG München, 20.03.2024 – 7 U 5781/22
- BGH, 28.05.2013 – XI ZR 113/11Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei Aufklärungspflichtverletzung; Nachweis der Behauptung des Anlageerwerbs auch bei Kenntnis von Rückvergütungen; Revisionsentscheidung nach berufungsgerichtlicher Nichtberücksichtigung eines Antrags auf ParteivernehmungZitiert von 11
- BGH, 26.02.2013 – XI ZR 318/10Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Beweislastumkehr bei Aufklärungspflichtverletzung; Beweis der Behauptung des Anlageerwerbs auch bei Kenntnis von Rückvergütungen durch ParteivernehmungZitiert von 18
- BGH, 26.02.2013 – XI ZR 445/10Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der Bedeutungslosigkeit einer Rückvergütung für die Kapitalanlageentscheidung; Kausalitätsvermutung für einen Aufklärungsfehler bei Steueroptimierung als Anlageziel, Feststellung zukünftiger Schäden aus EinkommenssteuerveranlagungZitiert von 9
- BGH, 26.02.2013 – XI ZR 240/10(Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich Rückvergütungen; Kausalitätsvermutung bei vom Anleger gewünschter steueroptimierter Anlage auf Empfehlung seines Steuerberaters)Zitiert von 19
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 20.07.2026 – 19 U 183/25
- OLG München, 30.06.2026 – 18 U 503/26 Pre ePresserecht: Journalistischer Sorgfaltsmaßstab bei der Übernahme von Medienberichten Dritter und Zulässigkeit kontextneutraler Bebilderung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 21.05.2026 – 5 U 94/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 445 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.