§ 446 Weigerung des Gegners
Stand: 10.06.2019
Lehnt der Gegner ab, sich vernehmen zu lassen, oder gibt er auf Verlangen des Gerichts keine Erklärung ab, so hat das Gericht unter Berücksichtigung der gesamten Sachlage, insbesondere der für die Weigerung vorgebrachten Gründe, nach freier Überzeugung zu entscheiden, ob es die behauptete Tatsache als erwiesen ansehen will.
Wird zitiert von 89 Entscheidungen zu § 446 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 07.07.2025 – 12 ME 19/25Zitiert von 4
- LG Düsseldorf, 17.10.2017 – 7 O 76/16
- BGH, 20.07.2017 – III ZR 296/15Mangelhafte Anlageberatung: Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs bei grob fahrlässiger Unkenntnis der Anspruch begründenden UmständeZitiert von 22
- BGH, 24.05.2005 – IX ZR 276/03Anwaltshaftung: Frage des Mitverschuldens des Mandanten im rein rechtlichen Bereich; Voraussetzungen der Zurechnung des Verschuldens eines Zweitanwalts Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- BVerwG, 27.06.2024 – 2 C 17/23Keine Suchpflicht des Dienstherrn, wenn der Beamte eine (amts-)ärztliche Untersuchung verweigertZitiert von 26
- BVerwG, 12.12.2023 – 2 B 10/23Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Verweigerung einer SchweigepflichtentbindungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.07.2026 – 6 B 1288/25Anwendung des Rechtsgedankens der Beweisvereitelung bei verweigerter Vorlage von Befundberichten zur amtsärztlichen Untersuchung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – DGH 5/25
- OVG NRW, 19.02.2026 – 6 A 2528/24Zitiert von 1
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