§ 427 Folgen der Nichtvorlegung durch Gegner
Stand: 10.06.2019
Kommt der Gegner der Anordnung, die Urkunde vorzulegen, nicht nach oder gelangt das Gericht im Falle des § 426 zu der Überzeugung, dass er nach dem Verbleib der Urkunde nicht sorgfältig geforscht habe, so kann eine vom Beweisführer beigebrachte Abschrift der Urkunde als richtig angesehen werden. Ist eine Abschrift der Urkunde nicht beigebracht, so können die Behauptungen des Beweisführers über die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angenommen werden.
Wird zitiert von 91 Entscheidungen zu § 427 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 07.07.2025 – 12 ME 19/25Zitiert von 4
- BGH, 17.07.2014 – III ZR 514/13Notarhaftung: Berücksichtigung der Verschwiegenheitspflichten des Notars bei der Ermessensausübung betreffend die Anordnung der Vorlage von Notarakten; Reichweite des Schutzzwecks der notariellen Pflichten aus einem TreuhandverhältnisZitiert von 11
- BGH, 16.12.2010 – I ZR 161/08Revisionsverfahren: Nachprüfung tatbestandlicher Feststellungen im Berufungsurteil - Satan der RacheZitiert von 67
- BGH, 26.06.2007 – XI ZR 277/05Urkundenvorlegung im Zivilprozess: Ermessensfehler bei Nichterwägung einer Anordnung nach § 142 Abs. 1 ZPO Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 99
- BVerwG, 27.06.2024 – 2 C 17/23Keine Suchpflicht des Dienstherrn, wenn der Beamte eine (amts-)ärztliche Untersuchung verweigertZitiert von 26
- BVerwG, 12.12.2023 – 2 B 10/23Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit; Verweigerung einer SchweigepflichtentbindungZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.07.2026 – 6 B 1288/25Anwendung des Rechtsgedankens der Beweisvereitelung bei verweigerter Vorlage von Befundberichten zur amtsärztlichen Untersuchung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 – DGH 5/25
- OVG NRW, 19.02.2026 – 6 A 2528/24Zitiert von 1
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