§ 444 Folgen der Beseitigung einer Urkunde
Stand: 10.06.2019
Ist eine Urkunde von einer Partei in der Absicht, ihre Benutzung dem Gegner zu entziehen, beseitigt oder zur Benutzung untauglich gemacht, so können die Behauptungen des Gegners über die Beschaffenheit und den Inhalt der Urkunde als bewiesen angesehen werden.
Wird zitiert von 244 Entscheidungen zu § 444 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 – OVG 4 B 6/20Zitiert von 6
- VG Saarland Saarlouis, 08.10.2013 – 2 K 241/12
- OVG NRW, 16.06.2026 – 1 A 130/23
- OVG Niedersachsen, 15.12.2015 – 2 LB 245/14Zitiert von 3
- OVG NRW, 03.02.2015 – 6 A 371/12Versetzung eines Polizeivollzugsbeamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 32
- BVerwG, 26.05.2014 – 2 B 69/12Zu den Anforderungen an eine gerichtliche Anordnung der Entbindung eines Arztes von der Schweigepflicht zu BeweiszweckenZitiert von 27
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 14.07.2026 – 6 B 1288/25Anwendung des Rechtsgedankens der Beweisvereitelung bei verweigerter Vorlage von Befundberichten zur amtsärztlichen Untersuchung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Schwerin, 06.07.2026 – 1 B 1654/26 SNRechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 23.04.2026 – B 2 U 105/25 BSozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - schlüssige Sachverhaltsschilderung - Beweisnot und Beweisvereitelung - rechtliches Gehör - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache bzw Divergenz - Verfahrensmangel: fehlende Urteilsgründe
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