§ 395 Wahrheitsermahnung; Vernehmung zur Person
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/395#abs-1 (1) Vor der Vernehmung wird der Zeuge zur Wahrheit ermahnt und darauf hingewiesen, dass er in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen unter Umständen seine Aussage zu beeidigen habe.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/395#abs-2 (2) Die Vernehmung beginnt damit, dass der Zeuge über Vornamen und Zunamen, Alter, Stand oder Gewerbe und Wohnort befragt wird. Erforderlichenfalls sind ihm Fragen über solche Umstände, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen, insbesondere über seine Beziehungen zu den Parteien vorzulegen.
Wird zitiert von 30 Entscheidungen zu § 395 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 02.03.2023 – C-35/22Zitiert von 1
- AG Brandenburg an der Havel, 23.12.2020 – 31 C 59/19
- BGH, 01.10.1955 – 3 StR 921/52Zitiert von 1
- OVG Hamburg, 09.01.2025 – 5 Bf 64/23.Z
- BVerwG, 19.05.2022 – 2 B 41/21Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe; Notwendigkeit einer BeweiserhebungZitiert von 19
- BVerwG, 12.04.2006 – 6 PB 1.06Zitiert von 8
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2025 – L 5 SB 25/21
- BVerwG, 13.08.2025 – 2 B 11.25Erfolglose Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Disziplinarverfahren Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BSG, 15.11.2024 – B 5 R 1/24 B(Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - Prüfung des Vorliegens einer sog Versorgungsehe nach § 46 Abs 2a SGB 6 - Ehemotive - Divergenzrüge - abstrakter Rechtssatz - Leitsatz - Verfahrensfehler - Ausschluss der Rüge einer vermeintlich fehlerhaften Beweiswürdigung selbst bei Begründung mit einem Beweisverwertungsverbot)Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 395 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.