§ 1064 Besonderheiten bei der Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1064#abs-1 (1) Mit dem Antrag auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs ist der Schiedsspruch oder eine beglaubigte Abschrift des Schiedsspruchs vorzulegen. Die Beglaubigung kann auch von dem für das gerichtliche Verfahren bevollmächtigten Rechtsanwalt vorgenommen werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1064#abs-2 (2) Der Beschluss, durch den ein Schiedsspruch für vollstreckbar erklärt wird, ist für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/1064#abs-3 (3) Auf ausländische Schiedssprüche sind die Absätze 1 und 2 anzuwenden, soweit Staatsverträge nicht ein anderes bestimmen.
Wird zitiert von 215 Entscheidungen zu § 1064 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 13.12.2024 – 19 Sch 34/22
- OLG Köln, 24.05.2024 – 19 Sch 26/23
- OLG Frankfurt am Main, 29.02.2024 – 26 Sch 12/23Zitiert von 3
- OLG Köln, 04.08.2017 – 19 Sch 6/17Zitiert von 19
- BayObLG, 23.09.2026 – 102 Sch 134/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Einvernehmliche Änderung des Schiedsorts; Berücksichtigung einer Hilfsaufrechnung bei der Streitwertfestsetzung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 08.07.2026 – 101 Sch 45/26 eVollstreckbarerklärung eines inländischen Schiedsspruchs: Begründetheit des Antrags bei Nachweis der Zustellung zur Konkretisierung des Zinsbeginns Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 06.08.2026 – 102 Sch 61/26 eInternationales Schiedsverfahren: Voraussetzungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs bei Anrechnung einer Teilzahlung und Konkretisierung der Mehrwertsteuer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- OLG Köln, 17.07.2026 – 19 Sch 1/26Aufhebung eines Schiedsspruchs: Erfolgloser Antrag wegen behaupteter Gehörsverletzung, mangelnder Begründung und angeblichen Ordre-public-Verstoßes Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BayObLG, 15.07.2026 – 102 Sch 104/26 eVollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Kostentragung der Antragsgegnerin nach übereinstimmender Erledigungserklärung bei fehlenden Anhaltspunkten für eine freiwillige Erfüllung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1064 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.